Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist dazu verpflichtet (Pflichtaufgabe), in die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) einzusteigen. Aus diesem Grund soll für das gesamte Gemeindegebiet ein Lärmaktionsplan der Stufe 4 aufgestellt werden (Fortschreibung der in den vergangenen Jahren erstellten Pläne der Stufe 1, 2 und 3). Die Aufgabe des Lärmaktionsplanes ist die Erfassung des Verkehrslärmes der Gemeinde auf den kartierungspflichtigen Hauptstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Dieses geschieht anhand einer schalltechnischen Modellrechnung deren Grundlagedaten im Rahmen der Lärmkartierung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg erfasst worden sind.
Zur Erarbeitung des Lärmaktionsplanes und Mitwirkung bei der Verfahrensabwicklung wurden vier Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Aufgabenstellung zur Fortschreibung der bisheriger Lärmaktionsplanung - Erfassung des kartierungspflichtigen Straßennetzes / Teile des kommunalen Straßennetzes und Eisenbahnstrecken - Auswertung vorhandener Lärmkartierung - Bewertung der Lärmbelastung - Ermittlung des Handlungsbedarfes - Gegebenenfalls Durchführung von Workshop - Erarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung - Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung - Begleitung der politischen Gremien
Entsprechend der Angebotsabfrage sind in der Verwaltung zwei Angebote in Höhe von 13.923,00 € und 16.707,06 € brutto eingegangen. Das günstigste Angebot wurde vom Büro Spiekermann Ingenieure GmbH, Abt. Umweltdienstleistung und konzeptionelle Verkehrsplanung aus Berlin eingereicht, welches daher mit der Fortschreibung (Stufe 4) beauftragt werden soll.
Gesetzliche Grundlagen
EU-Umgebungslärmrichtlinie §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 an das Büro Spiekermann Ingenieure GmbH Abt. Umweltdienstleistung und konzeptionelle Verkehrsplanung aus Berlin zu vergeben.
Anlagen:
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