Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 12/2023 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 12.12.2023 schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden insgesamt 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Insgesamt gingen 9 Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die wesentlichen Inhalte und abwägungsrelevanten Sachverhalte aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Einwende, Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum Bebauungsplanentwurf "Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
Geltungsbereich Abwägungsmaterial
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