Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0691  

 
 
Betreff: Fraktionsantrag AfD: Keine Mieterhöhung für die gemeindeeigenen Sozialwohnungen bis zum 31.12.2029
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion AfD
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt     
15.04.2024 
(Fortsetzungs-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt     
Anlagen:
Originalantrag
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion AfD Keine Mieterhöhung für die gemeindeeigenen Sozialwohnungen bis zum 31.12.2029_BV-GV 2024-0691

Begründung / Erläuterung

Inhalt:

 

Abfederung der ständig steigenden Preise bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten durch die Stabilität der jetzt geltenden Kaltmieten in den gemeindeeigenen Sozialwohnungen in den kommenden fünf Jahren.

 

Begründung:

 

Deutschland befindet sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, die massiv auf die Lebenshaltungskosten und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, vor allem der Schichten mit unteren Einkommen durchschlägt. Dies ist auch in unserer Gemeinde der Fall. Umso wichtiger ist es, den betroffenen Menschen zu zeigen, dass die Gemeinde ihrer Aufgabe zur Daseinsfürsorge ernsthaft nachkommt. Eine Ebene dafür sind stabile Kaltmieten für unsere Einwohnerinnen und Einwohner, die ihr Zuhause in gemeindeeigenen Sozialwohnungen gefunden haben und sich dort in der Mehrzahl auch wohlfühlen. Deshalb sollten die Kaltmieten für diese Wohnungen für die kommenden fünf Jahre bis zum 31.12.2029 eingefroren werden. Damit setzt die Gemeinde auch ein über die Gemeindegrenzen hinaus wirkendes Signal, sich für das Wohl der betroffenen Bürger einzusetzen. Damit würde auch deutlich gemacht werden, dass der bisweilen entstandene Eindruck, hier werde geradezu den Investoren im hochpreisigen Wohnungsbau hinterhergejagd, vielleicht nicht ganz zutrifft. Möglicherweise zu erwartende überschaubare Einbußen bei den Einnahmen sind im Haushalt zu vertreten. Es ist wichtig, dass diese Entscheidung von der Gemeindevertretung getroffen wird, die den Haushalt 2024 und die damit verkpften Belastungen für die Folgejahre mehrheitlich beschlossen hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Kaltmieten für die gemeindeeigenen Sozialwohnungen bis zum 31.12.2029 einzufrieren und in dieser Zeit keine Erhöhungen der Kaltmieten vorzunehmen

 


Anlagen:

 

Originalantrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (111 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion AfD Keine Mieterhöhung für die gemeindeeigenen Sozialwohnungen bis zum 31.12.2029_BV-GV 2024-0691 (61 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.04.2024 08:22:53   Stephanie Kowallik