Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden mit Beschluss-Nr. BV/GV 2024-0688 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht notwendig.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB
§ 4 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)
§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Denkmalbereichssatzung für den historischen Lanke in der Gemeinde Wandlitz, in der Gemarkung Lanke als Satzung gemäß § 4 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG).
Anlagen:
Räumlicher Geltungsbereich Satzungstext
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