Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Beratungsverlauf:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 dem vorliegenden Beschlussantrag keinen Beschluss gefasst. Die Fraktion DIE LINKE/SPD/UWG/Bündnis Klosterfelde und Fraktion DIE GRÜNEN haben einen Erweiterungsantrag gestellt, welcher mehrheitlich durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde (siehe Anlage 3).
Somit hatte die Beschlussvorlage drei Bestandteile:
A) Ursprüngliche Beschlussvorlage/ original Antrag (Anlage 1) B) Nachtrag (Ergänzung) des Einreichers Fraktion AfD (Anlage 2) C) Änderungsantrag der Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion DIE GRÜNEN (Anlage 3)
Die Angelegenheit wurde umfangreich diskutiert.
Da mit dem Änderungsantrag (Teil C) der Fraktionsgemeinschaft der wesentliche Inhalt des Nachtrages (Ergänzung - Teil B) aufgenommen und mit beschlossen worden war, entfiel daraufhin eine Beschlussfassung zu Teil B.
Der ursprüngliche Antrag des Einreichers (Fraktion AfD) – hier Teil A - liegt nun zur erneuten Beratung und Beschlussfassung den Gremien vor.
Begründung / Erläuterung
Es wird zunächst Bezug genommen auf die Berichterstattung der Märkischen Oderzeitung vom 28.02.2024 und vom 14.03.2024. Am 11.03.2024 fand die planmäßige Sitzung des Ausschusses 5 (Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft) der Gemeindevertretung Wandlitz statt. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellte sich eine neugegründete Bürgerinitiative aus Zerpenschleuse vor. Diese wendet sich gegen eine geplante, überdimensionierte Solaranlage („Monster-Solarpark“) zwischen Zerpenschleuse und Klandorf. Die Anlage soll ca. 63 Hektar Land umfassen, was 90 Fußballfeldern entspreche. Die Argumente wurden strukturiert, nachvollziehbar und überzeugend vorgetragen. Dies geschah im Beisein des Ortsvorstehers von Zerpenschleuse, Herrn Scafaro, der die Initiative ausdrücklich begrüßte und ihre Argumente im wesentlichen bestätigte. Inhaltliche Begründung der Ablehnung einer Anlage von dieser Dimension an diesem konkreten Standort: Hiermit wird die umfassende Begründung der Bürgerinitiative zum Gegenstand der Antragsbegründung erhoben. Diese wird – sobald in Schriftform vorliegend - nachgereicht.
Kernpunkte sind:
1. Schutz der Natur und Heimat Die Anlage soll auf einer einzigartigen Endmoräne errichtet werden, die von den Dorfbewohnern liebevoll „die Klanschen Alpen“ genannt wird. Für viele Generationen war sie ein schöner Bestandteil ihrer Jugend.
2. Schutz der Landschaft - Sonnenblumen und Rapselder In den letzten Jahren wurden dort Sonnenblumen und Raps angebaut, die der weithin sichtbaren Endmoräne eine unvergleichlich schöne Wirkung in dem Landschaftsbild gaben. Es ist geradezu eine meditative Fläche. Dieses einmalige Landschaftsbild würde für 30 Jahre (mehr als eine Generation) zerstört werden!
3. Naturpark Barnim Mit diesem idyllischen Landschaftsbild prägt sich der Begriff Naturpark Barnim den Menschen, gerade auch Touristen, besonders nachhaltig ein.
4. Lebensqualität der Einwohner – Abstandsflächen Die geplante Anlage würde die Lebensqualität der Einwohner deutlich beeinträchtigen. Die Anlage soll im Nahbereich der Wohnsiedlung errichtet und dabei empfohlene Abstandsregeln verletzt werden. Statt eines Blickes auf die Natur soll den Einwohnern der Blick auf ein „endloses Meer“ an Solarpaneelen zugemutet werden.
5. Lebensraum für Tiere Bienen und andere wertvolle Insekten finden Nahrung auf Sonnenblumen und Raps, nicht aber auf Solarpaneelen. Eine Vielzahl von Vogelarten, bis hin zum Kranich, würde ihre Heimat verlieren. Der natürliche Wildbestand würde verdrängt, vorhandene Wildwechsel durch Zäune zerstört werden. Maßnahmen der Jägerschaft zur Pflege des Wildbestandes würden zunichte gemacht werden.
6. Erholungsgebiet – auch für die Berliner Bevölkerung Mit seiner Anbindung an die Heidekrautbahn, der Erreichbarkeit über die L 100 und mit dem Anschluß an das Rad- und Wanderwegenetz und nicht zuletzt mit seinem Kanal ist dieses Areal auch und insbesondere ein beliebtes Naherholungsgebiet, auch für die Berliner Bevölkerung. Nachteilige Auswirkungen auf den bestehenden und künftig erwünschten Tourismus sind zu befürchten.
7. Kapitalismus pur? Wir leben – jedenfalls von der Idee her – in einer sozialen Marktwirtschaft. Der Kapitalismus pur mit seinen unsozialen Auswüchsen und Risiken ist nicht intendiert. Im konkreten Fall könnte es danach aussehen, dass ein Investor seine pure Gewinnmaximierung verfolgt, ohne tiefgründiger nach den Interessen der betroffenen Dorfbewohner und der Gemeinde insgesamt zu fragen. Es gibt zahlreiche Alternativen für Standorte, die bereits genannt wurden. Jedoch würden diese den investiven Anteil bei der Errichtung der Anlagen erhöhen und somit den zu erwartenden Gewinn schmälern. Dort, wo ein Investor innerhalb kürzester Zeit Millionengewinne für sich kalkuliert, sollen den betroffenen Einwohnern die beschriebenen Nachteile zugemutet werden? Das kann u. a. auch dazu führen, dass ihre Grundstücke eine deutliche Wertminderung erfahren.
8. Volkssouveränität - Verantwortung der Gemeindevertreter
Wenn die bisweilen vorhandene Politikverdrossenheit nicht befördert werden soll, dann haben wir gewählten Gemeindevertreter die Sorgen und Nöte unserer Bürger vor Ort ernstzunehmen und deren Belange zu beachten und zu wahren. Wir sind nicht berufen, „Klientel-Interessen“ zu bedienen. Das Volk – hier die Einwohner von Zerpenschleuse und der Gemeinde Wandlitz – ist der Souverän. Und die Haltung der überwiegenden Mehrheit der Einwohner in dieser Angelegenheit ist eindeutig ablehnend! Das Leitbild der Gemeinde Wandlitz verpflichtet uns in besonderer Weise, das Gemeinwohl auch vorausschauend im Auge zu behalten.
9. Sozialer Friede im Dorf und in der gesamten Gemeinde
Es geht sowohl um den sozialen Frieden in Zerpenschleuse als auch in der gesamten Gemeinde Wandlitz. Investoren kommen, verfolgen ihre erkennbaren Interessen und gehen! Eine über Jahrhunderte gewachsene Dorfgemeinschaft und eine ganze Gemeinde können sehr leicht von außen her gespalten werden, mit der Folge von anhaltenden Streitigkeiten, Zerwürfnissen und dauerhaftem Unfrieden. Dies zu befrieden, gelingt dann oft über viele Jahre hinweg nicht.
Fazit zur Begründung: Es ist der Eindruck entstanden, daß im Hintergrund und wiederum ohne offene und ehrliche Information und Einbeziehung der Bürger bereits Tatsachen geschaffen worden sind oder gerade geschaffen werden, um die Angelegenheit im Interesse des Investors voranzutreiben. Daher ist die Gemeindevertretung Wandlitz nicht irgendwann gefordert, Klarheiten zu schaffen, sondern hier und jetzt! Die Planungshoheit liegt im Rahmen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) bei uns! Es geht hier nicht um eine generelle Debatte zur „großen Politik“. Der Versuch, im Bereich der Energie- und Umweltpolitik neue Lösungen zu suchen (Stichwort „Energiewende“), steht hier nicht zur Diskussion. Niemand wendet sich generell gegen Energiegewinnung durch Solaranlagen. Hier geht es um den ganz konkreten Einzelfall einer überdimensionierten Planung, um den ganz konkreten Standort und die absehbaren unmittelbaren, mittelbaren, mittel- und langfristigen Wirkungen und Auswirkungen. Diese müssen einer sorgfältigen Abwägung von Für und Wider unterzogen werden. Das Ergebnis kann in diesem Einzelfall nur die Ablehnung der geplanten Maßnahme an diesem Ort sein.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz §§ 39 ff. BbgKVerf, § 36 GVG sowie §§ 11 f. Geschäftsordnung der GV Wandlitz; § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf § 2 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wandlitz etc.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz entscheidet sich für den Erhalt der Natur und Landschaft in unserer Heimat. Sie lehnt die Errichtung einer geplanten, überdimensionierten Solaranlage zwischen Zerpenschleuse und Klandort ab, soweit ihr Zuständigkeitsbereich betroffen ist. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit der Gemeinde Schorfheide Verbindung aufzunehmen, um ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu erreichen.
Anlagen:
Anlage 1: Originalantrag Anlage 2: Nachtrag/Änderungsantrag des Einreichers_15.04.2024
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionsgemeindschaft DIE LINKE/SPD/UWG/Bündnisklosterfelde und DIE GRÜNEN
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