Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0689  

 
 
Betreff: Fraktionsantrag AfD: Natur und Landschaft erhalten! Kein Solarpark bei Zerpenschleuse!
Nebst Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/SPD/UWG/Bündnis Klosterfelde und Fraktion DIE GRÜNEN (Teilbeschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
AfD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt     
15.04.2024 
(Fortsetzungs-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt     
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
22.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
02.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit      
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
06.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV      
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Anlage1_Originalantrag
Anlage 2_Nachtrag/Änderung des Einreichers_15.04.2024
Anlage 3_Aenderungsantrag Fraktion DIE LINKE_SPD_UWG_Buendnis Klosterfelde&DIE GRÜNEN_15.04.2024

Begründung / Erläuterung

Beratungsverlauf:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 dem vorliegenden Beschlussantrag keinen Beschluss gefasst.

Die Fraktion DIE LINKE/SPD/UWG/Bündnis Klosterfelde und Fraktion DIE GRÜNEN haben einen Erweiterungsantrag gestellt, welcher mehrheitlich durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde (siehe Anlage 3).

 

Somit hatte die Beschlussvorlage drei Bestandteile:

 

A) Ursprüngliche Beschlussvorlage/ original Antrag (Anlage 1)

B) Nachtrag (Ergänzung) des Einreichers Fraktion AfD (Anlage 2)

C) Änderungsantrag der Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion DIE GRÜNEN (Anlage 3)

 

Die Angelegenheit wurde umfangreich diskutiert.

 

Da mit dem Änderungsantrag (Teil C) der Fraktionsgemeinschaft der wesentliche Inhalt des Nachtrages (Ergänzung - Teil B) aufgenommen und mit beschlossen worden war, entfiel daraufhin eine Beschlussfassung zu Teil B.

 

Der ursprüngliche Antrag des Einreichers (Fraktion AfD) hier Teil A -  liegt nun zur erneuten Beratung und Beschlussfassung den Gremien vor.

 

Begründung / Erläuterung

 

Es wird zunächst Bezug genommen auf die Berichterstattung der Märkischen

Oderzeitung vom 28.02.2024 und vom 14.03.2024.

Am 11.03.2024 fand die planmäßige Sitzung des Ausschusses 5 (Soziales,

Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft) der

Gemeindevertretung Wandlitz statt.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellte sich eine neugegründete

rgerinitiative aus Zerpenschleuse vor. Diese wendet sich gegen eine geplante,

überdimensionierte Solaranlage („Monster-Solarpark“) zwischen Zerpenschleuse

und Klandorf. Die Anlage soll ca. 63 Hektar Land umfassen, was 90 Fußballfeldern

entspreche. Die Argumente wurden strukturiert, nachvollziehbar und überzeugend

vorgetragen. Dies geschah im Beisein des Ortsvorstehers von Zerpenschleuse, Herrn Scafaro, der die Initiative ausdrücklich begrüßte und ihre Argumente im wesentlichen bestätigte.

Inhaltliche Begründung der Ablehnung einer Anlage von dieser

Dimension an diesem konkreten Standort:

Hiermit wird die umfassende Begründung der Bürgerinitiative zum Gegenstand

der Antragsbegründung erhoben. Diese wird sobald in Schriftform vorliegend -

nachgereicht.

 

Kernpunkte sind:

 

1. Schutz der Natur und Heimat

Die Anlage soll auf einer einzigartigen Endmoräne errichtet werden, die von den

Dorfbewohnern liebevoll „die Klanschen Alpen“ genannt wird.

r viele Generationen war sie ein schöner Bestandteil ihrer Jugend.

 

2. Schutz der Landschaft - Sonnenblumen und Rapselder

In den letzten Jahren wurden dort Sonnenblumen und Raps angebaut, die der

weithin sichtbaren Endmoräne eine unvergleichlich schöne Wirkung in dem

Landschaftsbild gaben. Es ist geradezu eine meditative Fläche.

Dieses einmalige Landschaftsbild würde für 30 Jahre (mehr als eine

Generation) zerstört werden!

 

3. Naturpark Barnim

Mit diesem idyllischen Landschaftsbild prägt sich der Begriff Naturpark Barnim

den Menschen, gerade auch Touristen, besonders nachhaltig ein.

 

4. Lebensqualität der Einwohner Abstandsflächen

Die geplante Anlage würde die Lebensqualität der Einwohner deutlich

beeinträchtigen.

Die Anlage soll im Nahbereich der Wohnsiedlung errichtet und dabei

empfohlene Abstandsregeln verletzt werden.

Statt eines Blickes auf die Natur soll den Einwohnern der Blick auf ein

endloses Meer“ an Solarpaneelen zugemutet werden.

 

5. Lebensraum für Tiere

Bienen und andere wertvolle Insekten finden Nahrung auf Sonnenblumen und

Raps, nicht aber auf Solarpaneelen.

Eine Vielzahl von Vogelarten, bis hin zum Kranich, würde ihre Heimat verlieren.

Der natürliche Wildbestand würde verdrängt, vorhandene Wildwechsel durch

une zerstört werden.

Maßnahmen der Jägerschaft zur Pflege des Wildbestandes würden zunichte

gemacht werden.

 

6. Erholungsgebiet auch für die Berliner Bevölkerung

Mit seiner Anbindung an die Heidekrautbahn, der Erreichbarkeit über

die L 100 und mit dem Anschluß an das Rad- und Wanderwegenetz und nicht

zuletzt mit seinem Kanal ist dieses Areal auch und insbesondere ein beliebtes

Naherholungsgebiet, auch für die Berliner Bevölkerung.

Nachteilige Auswirkungen auf den bestehenden und künftig erwünschten

Tourismus sind zu befürchten.

 

7. Kapitalismus pur?

Wir leben jedenfalls von der Idee her in einer sozialen Marktwirtschaft.

Der Kapitalismus pur mit seinen unsozialen Auswüchsen und Risiken ist nicht

intendiert.

Im konkreten Fall könnte es danach aussehen, dass ein Investor seine pure

Gewinnmaximierung verfolgt, ohne tiefgründiger nach den Interessen der

betroffenen Dorfbewohner und der Gemeinde insgesamt zu fragen.

Es gibt zahlreiche Alternativen für Standorte, die bereits genannt wurden.

Jedoch würden diese den investiven Anteil bei der Errichtung der Anlagen

erhöhen und somit den zu erwartenden Gewinn schmälern.

Dort, wo ein Investor innerhalb kürzester Zeit Millionengewinne für sich

kalkuliert, sollen den betroffenen Einwohnern die beschriebenen Nachteile

zugemutet werden?

Das kann u. a. auch dazu hren, dass ihre Grundstücke eine deutliche

Wertminderung erfahren.

 

8. Volkssouveränität - Verantwortung der Gemeindevertreter

 

Wenn die bisweilen vorhandene Politikverdrossenheit nicht befördert werden

soll, dann haben wir gewählten Gemeindevertreter die Sorgen und Nöte unserer

rger vor Ort ernstzunehmen und deren Belange zu beachten und zu wahren.

Wir sind nicht berufen, „Klientel-Interessen“ zu bedienen.

Das Volk hier die Einwohner von Zerpenschleuse und der Gemeinde Wandlitz

ist der Souverän.

Und die Haltung der überwiegenden Mehrheit der Einwohner in dieser

Angelegenheit ist eindeutig ablehnend!

Das Leitbild der Gemeinde Wandlitz verpflichtet uns in besonderer Weise, das

Gemeinwohl auch vorausschauend im Auge zu behalten.

 

9. Sozialer Friede im Dorf und in der gesamten Gemeinde

 

Es geht sowohl um den sozialen Frieden in Zerpenschleuse als auch in der

gesamten Gemeinde Wandlitz.

Investoren kommen, verfolgen ihre erkennbaren Interessen und gehen!

Eine über Jahrhunderte gewachsene Dorfgemeinschaft und eine ganze

Gemeinde können sehr leicht von außen her gespalten werden, mit der Folge

von anhaltenden Streitigkeiten, Zerwürfnissen und dauerhaftem Unfrieden.

Dies zu befrieden, gelingt dann oft über viele Jahre hinweg nicht.

 

Fazit zur Begründung:

Es ist der Eindruck entstanden, daß im Hintergrund und wiederum ohne offene

und ehrliche Information und Einbeziehung der Bürger bereits Tatsachen

geschaffen worden sind oder gerade geschaffen werden, um die Angelegenheit im

Interesse des Investors voranzutreiben.

Daher ist die Gemeindevertretung Wandlitz nicht irgendwann

gefordert, Klarheiten zu schaffen, sondern hier und jetzt!

Die Planungshoheit liegt im Rahmen der Garantie der kommunalen

Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) bei uns!

Es geht hier nicht um eine generelle Debatte zur „großen Politik“. Der Versuch, im

Bereich der Energie- und Umweltpolitik neue Lösungen zu suchen (Stichwort

Energiewende“), steht hier nicht zur Diskussion. Niemand wendet sich generell

gegen Energiegewinnung durch Solaranlagen.

Hier geht es um den ganz konkreten Einzelfall einer überdimensionierten Planung,

um den ganz konkreten Standort und die absehbaren unmittelbaren, mittelbaren,

mittel- und langfristigen Wirkungen und Auswirkungen.

Diese müssen einer sorgfältigen Abwägung von Für und Wider unterzogen

werden.

Das Ergebnis kann in diesem Einzelfall nur die Ablehnung der geplanten

Maßnahme an diesem Ort sein.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz

§§ 39 ff. BbgKVerf, § 36 GVG sowie §§ 11 f. Geschäftsordnung der GV Wandlitz;

§ 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wandlitz etc.

 


Finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz entscheidet sich für den Erhalt der Natur und Landschaft

in unserer Heimat.

Sie lehnt die Errichtung einer geplanten, überdimensionierten Solaranlage

zwischen Zerpenschleuse und Klandort ab, soweit ihr Zuständigkeitsbereich

betroffen ist.

Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit der Gemeinde Schorfheide

Verbindung aufzunehmen, um ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu erreichen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Originalantrag

Anlage 2: Nachtrag/Änderungsantrag des Einreichers_15.04.2024

 

Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionsgemeindschaft DIE LINKE/SPD/UWG/Bündnisklosterfelde und DIE GRÜNEN

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Originalantrag (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Nachtrag/Änderung des Einreichers_15.04.2024 (51 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Aenderungsantrag Fraktion DIE LINKE_SPD_UWG_Buendnis Klosterfelde&DIE GRÜNEN_15.04.2024 (231 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   19.04.2024 08:37:42   Ulrike Gwiazdowski