Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 09/2023 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 09.10. bis 10.11.2023 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden insgesamt 2 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt gingen 2 Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Die wesentlichen Inhalte und abwägungsrelevanten Sachverhalte aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB
§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||