Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Die Flurstücke 1513, 1486 und 1485 der Flur 4 von Basdorf befinden sich im Eigentum des Landes Brandenburg. Diese Flurstücke sind bebaut mit den beiden sogenannten Doppel-H-Bauten, ein altes Trafohäuschen und einer Löschwasserzisterne. Die Gebäude sind leerstehend, stehen unter Denkmalschutz und befinden sich in einem desolaten Zustand. Die Grundstücke liegen im Bereich eines Bodendenkmals.
Mit Beschluss vom 23.03.2023, Vorlage-Nr.: BV-GV/2023-0564 – „Absichtserklärung zum Erwerb von denkmalgeschützten Gebäuden (den sogenannten Doppel-H-Bauten) in den Basdorfer Gärten; hier: Festlegung der Höhe des anzubietenden Kaufpreises“, befürwortete die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz die Übernahme der sogenannten Doppel-H-Bauten in den Basdorfer Gärten. Der Bürgermeister wurde beauftragt, Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zur kostenlosen Übertragung der Baufelder 4.5, 4.7, und 4.8 in den Basdorfer Gärten zu führen. Über die endgültige Kaufentscheidung trifft die Gemeindevertretung einen gesonderten Beschluss.
Die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg über den Ankauf einer Teilfläche des Flurstücks 1513 der Flur 4 mit ca. 7.672 m² (Baufeld 4.5), des Flurstücks 1486 der Flur 4 mit einer Größe von ca. 3.488 m² (Baufeld 4.7) und des Flurstücks 1485 der Flur 4 und Flurstück 688 der Flur 5 mit einer Gesamtgröße von ca. 6.927 m² (Baufeld 4.8) fanden statt. Das Land Brandenburg ist mit der Übertragung der Baufelder 4.5, 4.7 und 4.8 mit einer Gesamtfläche von rund 18.087 m² zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 € auf die Gemeinde Wandlitz einverstanden. Die Übertragung kann im Wege einer Vermögenszuordnung erfolgen. Zu vereinbaren sind hier eine Zweckbestimmung sowie eine angemessene Mindestinvestitionssumme.
Mit der Übertragung der vorgenannten Gebäude soll im Zentrum des Quartiers Basdorfer Gärten eine Agglomeration von Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen werden, die Synergien zueinander haben und ein soziales Zentrum für das neue Gebiet erreichen. Insgesamt stehen ca. 3.000 m² Nutzfläche zur Verfügung. Ideen für die Nutzungsumsetzungen gibt es seitens der Verwaltung aber auch des Heimat- und Kulturvereins e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat Basdorf schon viele. Um Klarheit über die räumliche Organisation, die Bedarfsprüfung und eines Nutzugskonzeptes zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: ja Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Erwerb der Baufelder 4.5, 4.7, und 4.8 zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,00 Euro im Rahmen einer Vermögenszuordnung zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Wandlitz.
Der Bürgermeister wird beauftragt eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die die räumliche Struktur und Organisation einer weiteren Nutzung, einer Bedarfsprüfung und eines Nutzungskonzeptes prüft.
Anlagen:
Anlage 1: Flurkartenauszug Anlage 2: Baufeldplan
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