Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur nachträglichen Errichtung eines Imbisses und eines Containers als Nebenanlage in der Gemarkung Wandlitz, Wandlitzer Chaussee (B 273), Flur 7, Flurstück 72 (siehe Flurkartenauszug) vor.
Der seit Jahren an dieser Stelle befindliche Imbiss hat eine Grundfläche von 34 m² und der Container von 15 m². Nach Umgestaltung der Außenanlagen (teilweiser Rückbau Freisitz, minimale Verschiebung Container und Herstellung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes) werden für die angegebene Nutzung 4 Stellplätze, davon einer barrierefrei, gemäß Satzung benötigt. Fahrradabstellplätze (10 Stück) sind in ausreichender Zahl vorhanden (siehe Antragsunterlagen).
Da auf dem Pachtgrundstück (Teilfläche vom Flurstück 72) nicht genügend Platz vorhanden ist, wird für den Fehlbedarf von 3 Stellplätzen gemäß § 7 Abs. 1 der Stellplatzsatzung eine Abweichung beantragt.
In unmittelbarer Umgebung befinden sich bereits ein gemeindeeigener Parkplatz und weitere Stellplätze entlang der B 273. Eine weitere Versiegelung im Außenbereich (Waldfläche) kann vermieden werden.
Vor dem Hintergrund ist die beantragte Abweichung vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 67 Brandenburgische Bauordnung – BbgBO § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 7 Stellplatzsatzung, 2. Änderung
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung für den Imbiss an der B 273, Flur 7, Flurstück 72 zu zustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Antragsunterlagen (4 Seiten)
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