Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2024-0255  

 
 
Betreff: Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz
Gemarkung Wandlitz, Flur 7, Flurstück 72, Wandlitzer Chaussee (B 273)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
27.02.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
18.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur nachträglichen Errichtung eines Imbisses und eines Containers als Nebenanlage in der Gemarkung Wandlitz, Wandlitzer Chaussee (B 273), Flur 7, Flurstück 72 (siehe Flurkartenauszug) vor.

 

Der seit Jahren an dieser Stelle befindliche Imbiss hat eine Grundfläche von 34 m² und der Container von 15 m². Nach Umgestaltung der Außenanlagen (teilweiser Rückbau Freisitz, minimale Verschiebung Container und Herstellung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes) werden für die angegebene Nutzung 4 Stellplätze, davon einer barrierefrei, gemäß Satzung benötigt. Fahrradabstellplätze (10 Stück) sind in ausreichender Zahl vorhanden (siehe Antragsunterlagen).

 

Da auf dem Pachtgrundstück (Teilfläche vom Flurstück 72) nicht genügend Platz vorhanden ist, wird für den Fehlbedarf von 3 Stellplätzen gemäß § 7 Abs. 1 der Stellplatzsatzung eine Abweichung beantragt.

 

In unmittelbarer Umgebung befinden sich bereits ein gemeindeeigener Parkplatz und weitere Stellplätze entlang der B 273.

Eine weitere Versiegelung im Außenbereich (Waldfläche) kann vermieden werden.

 

Vor dem Hintergrund ist die beantragte Abweichung vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 67 Brandenburgische Bauordnung BbgBO

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 7 Stellplatzsatzung, 2. Änderung

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung für den Imbiss an der B 273, Flur 7, Flurstück 72 zu zustimmen.

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (404 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (698 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.02.2024 10:04:48   Rico Wernowsky