Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0672  

 
 
Betreff: Investitionsförderung für einen Erweiterungsbau mit Kegelbahn am Vereinsheim auf dem Gelände der SG Union Klosterfelde e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:B_Bildungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
26.02.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
04.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
18.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage_1_zu_BV-GV_2024-0672

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Mit Beschluss vom 06.07.2023 (BV-GV/2023-0609) hat die Gemeindevertretung die Absicht erklärt, den Neubau einer Kegelbahn auf dem Gelände der SG Union Klosterfelde e.V. mit 900 T€ zu unterstützen. Die Geldmittel sind inzwischen im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten.

 

Der Verein ist mit den Planungen inzwischen so weit, dass voraussichtlich noch im März 2024 der Bauantrag eingereicht werden kann.

 

Der Verein möchte aktuell nicht nur eine Kegelbahn bauen, sondern diese in ein modernes, dreigeschossiges Vereinsgebäude mit weiteren Vereinsräumen integrieren (Erdgeschoss: Vereinsgaststätte, Mannschaftsräume, Sanitär; 1. OG: Kegelbahn; 2. OG: weitere Vereinsräume und Platzwartwohnung). Der Verein rechnet mit Baukosten von etwa 4,5 bis 5,0 Mio. €. Neben der beabsichtigten Förderung, muss der Verein nach jetziger Planung zur Finanzierung des Vorhabens einen Kredit von bis zu 3,5 Mio. € aufnehmen. Nach Auskunft des Vereins stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Rückzahlung des Darlehens zu finanzieren. Zudem werden durch die Vereinsmitglieder Eigenleistungen erbracht.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird dieses neue Vereinsgebäude das sportliche Angebot in Klosterfelde sehr verbessern. Das Engagement und der Mut des Vereins verdienen großen Respekt.

 

Zur Zeitschiene: Der Teilnutzungsbereich „Kegelbahn“ muss bis zum 31.12.2025 nutzbar sein. Wenn das Grundstück der jetzigen Kegelbahn nicht zum 01.01.2026 beräumt an den Tauschpartner übergeben werden kann, muss die Gemeinde eine Einmalentschädigung in Höhe von 10.000 € zahlen und ggf. 2.000 € pro Monat als Nutzungsentschädigung falls der Tauschpartner überhaupt bereit ist, die Kegelbahn noch länger zu dulden. Andernfalls kann die Kegelbahn auch auf Kosten der Gemeinde abgerissen werden.

 

Angesichts der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt die neue Kegelbahn in Wandlitz ebenfalls nicht fertig sein wird, ist die Einhaltung der Zeitschiene noch wichtiger.

Im Zuwendungsbescheid sollten deshalb entsprechende Meilensteine verabredet werden.

 

Der Verein hat folgende Vorschläge gemacht, um die Mittel „unbürokratischer“ und damit schneller zu verwenden:

 

1. Festbetragsfinanzierung

 

Die Kosten in Bezug auf die Nutzungseinheit „Kegelbahn“ betragen nach jetziger Schätzung 1,8 Mio. €. Der Verein schlägt vor, dass die Kosten nicht prozentual an die Bausumme geknüpft werden, d.h. wenn Kosten von 900 T€ bezogen auf die Nutzungseinheit nachgewiesen werden können und das Sachziel erreicht ist (Kegelbahn ist spielbereit), ist der Zuwendungszweck erfüllt. So muss der Verein seine Eigenleistungen nicht dokumentieren und monetär bewerten. Die Verwaltung unterstützt das Ansinnen des Vereins. 

 

2. Einfaches Mittelabrufverfahren

 

Die Gemeinde kann aufgrund der großen Fördersumme die Mittel nicht vorab zur Verfügung stellen. Üblicherweise werden in anderen Vorhaben, die Mittel durch den Zuwendungsempfänger vorfinanziert und anschließenden werden die Mittel beim Zuwendungsgeber abgerufen. Der Verein kann undchte jedoch keine Vorausfinanzierung übernehmen. Verwaltung und Verein erarbeiten einen Verfahrensweg und schreiben diesen im Zuwendungsbescheid fest.

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2023-0609

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Zuständigkeitsordnung

§46 BbgKVerf


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

900.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

hier: Auflösung der Förderung über 25 Jahre Zweckbindung

25

36.000

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

42100.781800

 

900.000

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt eine Investitionsförderung von 900.000 €r die SG Union Klosterfelde e.V. für den Erweiterungsbau mit Kegelbahn am Vereinsheim auf dem Vereinsgelände im Zeisigweg 14a in Klosterfelde.

Verwaltung und Verein sollen sicherstellen, dass die geförderte Kegelbahn zum 31.12.2025 spielbereit ist.  


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug aus den Planungen des Erweiterungsbaus

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_zu_BV-GV_2024-0672 (3236 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.02.2024 18:01:54   Christian Braungard