Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0670  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Bahnhof/Kegelbahn" in der Gemarkung Klosterfelde - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 18.03.2024
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
   HB_Hochbau
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
26.02.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
07.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
18.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Geltungsbereich
Planzeichnung
Begründung
Schalltechnisches Gutachten

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellung-nahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden mit Beschluss-Nr. BV/GV2023-0607 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich.

Bereits im Beschluss BV-GV/2023-0606 vom 06.07.2023 war die Bedingung formuliert, dass im Abwägungs-/Satzungsbeschluss die Verpflichtung enthalten sein muss, dass das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen ist, sofern das Bauvorhaben den Vorgaben des B-Plans entspricht. Diese Verpflichtung ist ebenfalls im Tauschvertrag aufgenommen worden. Daher enthält der hier zu fassende Beschluss diese Verpflichtung. Es wird empfohlen, diese Verpflichtung auch auf das Bauvorhaben „Kegelbahn“ auszuweiten. Dadurch kann auch in diesem Bauantragsverfahren wertvolle Zeit gewonnen werden. Über Vorhaben im B-Plan-Gebiet werden der Ortsbeirat und A2 umgehend informiert.

 

Beschlusshistorie/vorangegangene Beschlussvorlagen

BV-GV/2023-0607 vom 06.07.2023

BV-GV/2023-0609 vom 06.07.2023

Gesetzliche Grundlagen

§ 11 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Am Bahnhof/Kegelbahn in der Gemarkung Klosterfelde bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß §10 (1) BauGB. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Die Regelung zur Abweichung von der Stellplatzsatzung bezieht sich nur auf diesen Bebauungsplan.

 

Der Bürgermeister wird verpflichtet, das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen im B-Plan-Gebiet zu erteilen, sofern diese den Festsetzungen des B-Plans entsprechen.


Anlagen:

 

  • Geltungsbereich
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (329 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichnung (913 KB)    
Anlage 3 3 Begründung (1049 KB)    
Anlage 4 4 Schalltechnisches Gutachten (4665 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.02.2024 14:03:33   Isabell Liske