Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellung-nahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden mit Beschluss-Nr. BV/GV2023-0607 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich. Bereits im Beschluss BV-GV/2023-0606 vom 06.07.2023 war die Bedingung formuliert, dass im Abwägungs-/Satzungsbeschluss die Verpflichtung enthalten sein muss, dass das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen ist, sofern das Bauvorhaben den Vorgaben des B-Plans entspricht. Diese Verpflichtung ist ebenfalls im Tauschvertrag aufgenommen worden. Daher enthält der hier zu fassende Beschluss diese Verpflichtung. Es wird empfohlen, diese Verpflichtung auch auf das Bauvorhaben „Kegelbahn“ auszuweiten. Dadurch kann auch in diesem Bauantragsverfahren wertvolle Zeit gewonnen werden. Über Vorhaben im B-Plan-Gebiet werden der Ortsbeirat und A2 umgehend informiert.
Beschlusshistorie/vorangegangene Beschlussvorlagen BV-GV/2023-0607 vom 06.07.2023 BV-GV/2023-0609 vom 06.07.2023 Gesetzliche Grundlagen § 11 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Am Bahnhof/Kegelbahn“ in der Gemarkung Klosterfelde bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß §10 (1) BauGB. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Regelung zur Abweichung von der Stellplatzsatzung bezieht sich nur auf diesen Bebauungsplan.
Der Bürgermeister wird verpflichtet, das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen im B-Plan-Gebiet zu erteilen, sofern diese den Festsetzungen des B-Plans entsprechen. Anlagen:
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