Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Brandenburg hat, um Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erhöhen, das Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) beschlossen.
Die Erträge aus diesem Gesetz gehen anteilig an die betroffenen Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen. Da die Gemeinde eine flächenmäßig große Gemeinde ist, sollten die Erträge anteilig direkt für Maßnahmen in den betroffenen Ortsteilen verwendet werden, um bei den Bürgerinnen und Bürgern dort eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Die finanziellen Mittel müssen zweckgebunden wie im § 4 BbgWindAbgG beschrieben eingesetzt werden.
Gesetzliche Grundlagen
BbgWindAbgG, EEG
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Erträge aus dem BbgWindAbgG und dem EEG ab 2024 an die betroffenen Ortsteile zu geben. Näheres regelt der Haushaltsplan der Gemeinde.
Anlagen:
Originalantrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||