Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0648  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion F.Bg.W - Beträge, die sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen (BbgWindAbgG) bzw. den freiwilligen Möglichkeiten des Betreibers von Energieanlagen (EEG) ergeben können, sollten anteilig den Ortsteilen zugeordnet werden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion F.Bg.W
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde vertagt   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
07.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
07.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
08.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
08.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
09.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
09.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.11.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
16.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Brandenburg hat, um Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erhöhen, das Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) beschlossen.

 

Die Erträge aus diesem Gesetz gehen anteilig an die betroffenen Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen. Da die Gemeinde eine flächenmäßig große Gemeinde ist, sollten die Erträge anteilig direkt für Maßnahmen in den betroffenen Ortsteilen verwendet werden, um bei den Bürgerinnen und Bürgern dort eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Die finanziellen Mittel müssen zweckgebunden wie im § 4 BbgWindAbgG beschrieben eingesetzt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

BbgWindAbgG, EEG

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Erträge aus dem BbgWindAbgG und dem EEG ab 2024 an die betroffenen Ortsteile zu geben.

Näheres regelt der Haushaltsplan der Gemeinde.

 


Anlagen:

 

Originalantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (87 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.10.2023 06:17:04   Ulrike Gwiazdowski