Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0647  

 
 
Betreff: Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 27.11.2023
Federführend:Bgm Beteiligt:Bgm_Stabsstellen
    HA_Hauptamt
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
07.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Zweite Änderung Parkgebühren_07.12.2023

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Die Parkgebührensatzung sieht bisher vor, dass die Parkgebühren für die ersten zwei Stunden jeweils halbstündlich gestaffelt werden. Sofern eine längere Parkdauer gewünscht ist, also über zwei Stunden hinaus, kann lediglich eine Tageskarte erworben werden.

 

Eine solche Vorgehensweise ist unüblich. Dies führte in der Vergangenheit des Öfteren dazu, dass die Automaten keinen Parkschein ausgegeben haben, wenn z.B. die Fahrzeugführer versucht haben, für drei Stunden ein Parkticket zu ziehen. Der Automat bricht dann den Vorgang ab, der Fahrzeugführer meint, der Automat ist defekt und legt lediglich eine Parkscheibe in das Fahrzeug ein. Das Ordnungsamt stellt dann bei Kontrollen dieser Fahrzeuge Verwarnungen aus.

 

Daher wird vorgeschlagen, bis zu 5,5 6,5 Stunden die hälftige Taktung anzubieten, darüber hinaus muss eine Tageskarte ab 7 Stunden erworben werden. Die Gebühr für diese Tageskarte sollte auf 7 Euro angehoben werden.

 

Die Änderung der Satzung hat die Umprogrammierung der Automaten zur Folge. Die Summe für die Umprogrammierung ist jedoch aktuell nicht bezifferbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung Land Brandenburg

Straßenverkehrsgesetz

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

54600 432101

 

80.000

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz.

 


Anlagen:

Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweite Änderung Parkgebühren_07.12.2023 (187 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   08.12.2023 12:28:49   Ulrike Gwiazdowski