Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Die Parkgebührensatzung sieht bisher vor, dass die Parkgebühren für die ersten zwei Stunden jeweils halbstündlich gestaffelt werden. Sofern eine längere Parkdauer gewünscht ist, also über zwei Stunden hinaus, kann lediglich eine Tageskarte erworben werden.
Eine solche Vorgehensweise ist unüblich. Dies führte in der Vergangenheit des Öfteren dazu, dass die Automaten keinen Parkschein ausgegeben haben, wenn z.B. die Fahrzeugführer versucht haben, für drei Stunden ein Parkticket zu ziehen. Der Automat bricht dann den Vorgang ab, der Fahrzeugführer meint, der Automat ist defekt und legt lediglich eine Parkscheibe in das Fahrzeug ein. Das Ordnungsamt stellt dann bei Kontrollen dieser Fahrzeuge Verwarnungen aus.
Daher wird vorgeschlagen, bis zu 5,5 6,5 Stunden die hälftige Taktung anzubieten, darüber hinaus muss eine Tageskarte ab 7 Stunden erworben werden. Die Gebühr für diese Tageskarte sollte auf 7 Euro angehoben werden.
Die Änderung der Satzung hat die Umprogrammierung der Automaten zur Folge. Die Summe für die Umprogrammierung ist jedoch aktuell nicht bezifferbar.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Land Brandenburg Straßenverkehrsgesetz Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung)
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