Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0644  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 27.11.2023
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
06.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
07.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
07.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
08.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
08.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
09.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
09.11.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport    
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.11.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit abgelehnt     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
16.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV    
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
20.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses zur Haushaltsberatung geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_1ster_Entwurf_HHPL_2024_091023
Anlage_2_HHPL_2024_Anmeldung+OB+FR_061023
Anlage_3_HHPL_2024_Buergervorschlaege_061023
Anlage_4_E_1_Produktplaene_2024_091023
Anlage_5_Praesentation_Infoabend_HHPL_2024
Anlage_6_Veränderungen_zum_1sten_Entwurf_HHPL_2024_291123
Anlage_7_2ter_Entwurf_HHPL_2024_011223

Begründung / Erläuterung

Begndung / Erläuterung

 

Nach §65 BbgKVerf i.V.m. §28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

In den Jahren 2025 bis 2027 ist die Aufnahme von Investitionskrediten geplant. Im Jahr 2024 sollen bereits Verpflichtungsermächtigungen in einem Umfang gewährt werden, der nur durch eine Kreditaufnahme in den Folgejahren zu finanzieren ist.

Im §73 Pkt. 4 heißt es: „Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind.“

 

Insofern enthält der Haushaltsplan genehmigungspflichtige Teile. Die Satzung kann erst veröffentlicht werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Bis dahin besteht eine vorläufige Haushaltsführung.

 

Nach §64 BbgKVerf dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere. Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftliche unzweckmäßig wäre.

Aus Sicht der Kämmerei sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung bei der Aufstellung beachtet worden:

 

-          Die Kreditaufnahme erfolgt zur Finanzierung von Investitionen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben

-          Die dauernde Leistungsfähigkeit ist nicht gefährdet (im Finanzplan 2025, 2026 und 2027 können positive Rechnungsergebnisse dargestellt werden)

-          Die Gemeinde schöpft alle anderen Einnahmemöglichkeiten aus

 

Hinweis 1: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts“ sieht die Aufnahme einer neuen Regelung zur Genehmigung von Haushaltssatzungen vor. Konkret heißt des im Entwurf:

 

„Die Kommunalaufsichtsbehörde hat beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 die Genehmigung gemäß § 68 Absatz 4 [Haushaltssicherungskonzept], § 75 Absatz 4 [Genehmigung Verpflichtungsermächtigungen] und § 76 Absatz 2 [Kreditgenehmigungen] bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr zurückzustellen. Der aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr ist dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile, darf sie abweichend von Absatz 5 erst öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 1 und 2 erfüllt sind.“

 

Konkret heißt das für die Haushaltssatzung 2025 (also in einem Jahr!), dass die Jahresrechnung 2022 geprüft und beschlossen sein muss und die Jahresrechnung 2023 aufgestellt sein muss und dem RPA und der KA zur Prüfung vorliegen muss. Ansonsten wird die Genehmigung „zurückgestellt“, d.h. es besteht dann eine vorläufige Haushaltsführung. Damit wären auch notwendige Kreditaufnahmen u.U. gefährdet bzw. unterliegen der Einzelgenehmigung.

 

Bislang erfüllt die Kämmerei diese Anforderungen nicht. Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 sind aufgestellt und liegen dem RPA zur Prüfung vor. Die Jahresrechnung 2022 ist noch nicht aufgestellt.

 

Im Jahr 2024 sind deshalb sofern dieser Passus so vom Landtag beschlossen wird -  große Anstrengungen zu unternehmen, diese Anforderungen zu erfüllen. Sonst kann es u.U. zu einer empfindlichen Störung der Haushaltsdurchführung kommen.

 

Hinweis 2: Die Kommunalaufsicht wies die Kämmerei darauf hin, dass die Haushaltssatzung bisher auf einem alten Muster der Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen beruhte. Daher wurde sie textlich auf den aktuellen Stand gebracht, unterscheidet sich aber lediglich im §5 Pkt. 4 gegenüber dem Vorjahr.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

BbgKVerf Kapitel 3 Gemeindewirtschaft

KomHKV

 


Finanzielle Auswirkungen:      JA

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 01.12.2023.


Anlagen:

 

Anlage 1: Haushaltssatzung 2024 / Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 09.10.2023

 

Anlage 2: Übersicht der Anmeldung der Ortsbeiräte

 

Anlage 3: Übersicht der Bürgervorschläge

 

Anlage 4: Ergänzende Materialien: Produktpläne

 

Anlage 5: Präsentation Infoabend am 16.10.2023

 

Anlage 6: Liste der Veränderungen gegenüber dem 1. Entwurf

 

Anlage 7:   Haushaltssatzung 2024 / Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 01.12.2023 (2. Entwurf)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_1ster_Entwurf_HHPL_2024_091023 (13120 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_HHPL_2024_Anmeldung+OB+FR_061023 (344 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_HHPL_2024_Buergervorschlaege_061023 (174 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_4_E_1_Produktplaene_2024_091023 (7085 KB)    
Anlage 5 5 Anlage_5_Praesentation_Infoabend_HHPL_2024 (1239 KB)    
Anlage 6 6 Anlage_6_Veränderungen_zum_1sten_Entwurf_HHPL_2024_291123 (519 KB)    
Anlage 7 7 Anlage_7_2ter_Entwurf_HHPL_2024_011223 (4110 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   11.12.2023 10:13:23   Ulrike Gwiazdowski