Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Nach §65 BbgKVerf i.V.m. §28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
In den Jahren 2025 bis 2027 ist die Aufnahme von Investitionskrediten geplant. Im Jahr 2024 sollen bereits Verpflichtungsermächtigungen in einem Umfang gewährt werden, der nur durch eine Kreditaufnahme in den Folgejahren zu finanzieren ist. Im §73 Pkt. 4 heißt es: „Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind.“
Insofern enthält der Haushaltsplan genehmigungspflichtige Teile. Die Satzung kann erst veröffentlicht werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Bis dahin besteht eine vorläufige Haushaltsführung.
Nach §64 BbgKVerf dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere. Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftliche unzweckmäßig wäre. Aus Sicht der Kämmerei sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung bei der Aufstellung beachtet worden:
- Die Kreditaufnahme erfolgt zur Finanzierung von Investitionen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben - Die dauernde Leistungsfähigkeit ist nicht gefährdet (im Finanzplan 2025, 2026 und 2027 können positive Rechnungsergebnisse dargestellt werden) - Die Gemeinde schöpft alle anderen Einnahmemöglichkeiten aus
Hinweis 1: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts“ sieht die Aufnahme einer neuen Regelung zur Genehmigung von Haushaltssatzungen vor. Konkret heißt des im Entwurf:
„Die Kommunalaufsichtsbehörde hat beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 die Genehmigung gemäß § 68 Absatz 4 [Haushaltssicherungskonzept], § 75 Absatz 4 [Genehmigung Verpflichtungsermächtigungen] und § 76 Absatz 2 [Kreditgenehmigungen] bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr zurückzustellen. Der aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr ist dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile, darf sie abweichend von Absatz 5 erst öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 1 und 2 erfüllt sind.“
Konkret heißt das für die Haushaltssatzung 2025 (also in einem Jahr!), dass die Jahresrechnung 2022 geprüft und beschlossen sein muss und die Jahresrechnung 2023 aufgestellt sein muss und dem RPA und der KA zur Prüfung vorliegen muss. Ansonsten wird die Genehmigung „zurückgestellt“, d.h. es besteht dann eine vorläufige Haushaltsführung. Damit wären auch notwendige Kreditaufnahmen u.U. gefährdet bzw. unterliegen der Einzelgenehmigung.
Bislang erfüllt die Kämmerei diese Anforderungen nicht. Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 sind aufgestellt und liegen dem RPA zur Prüfung vor. Die Jahresrechnung 2022 ist noch nicht aufgestellt.
Im Jahr 2024 sind deshalb – sofern dieser Passus so vom Landtag beschlossen wird - große Anstrengungen zu unternehmen, diese Anforderungen zu erfüllen. Sonst kann es u.U. zu einer empfindlichen Störung der Haushaltsdurchführung kommen.
Hinweis 2: Die Kommunalaufsicht wies die Kämmerei darauf hin, dass die Haushaltssatzung bisher auf einem alten Muster der Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen beruhte. Daher wurde sie textlich auf den aktuellen Stand gebracht, unterscheidet sich aber lediglich im §5 Pkt. 4 gegenüber dem Vorjahr.
Gesetzliche Grundlagen
BbgKVerf Kapitel 3 Gemeindewirtschaft KomHKV
Finanzielle Auswirkungen: JA
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 01.12.2023. Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung 2024 / Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 09.10.2023
Anlage 2: Übersicht der Anmeldung der Ortsbeiräte
Anlage 3: Übersicht der Bürgervorschläge
Anlage 4: Ergänzende Materialien: Produktpläne
Anlage 5: Präsentation Infoabend am 16.10.2023
Anlage 6: Liste der Veränderungen gegenüber dem 1. Entwurf
Anlage 7: Haushaltssatzung 2024 / Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 01.12.2023 (2. Entwurf)
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