Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit mit Beschluss-Nr. BV/GV2023-0639 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich.
Beschlusshistorie/vorangegangene Beschlussvorlagen
Abwägungsbeschluss BV-GV/2023-0639 vom 07.11.2023 Auslegungsbeschluss BV-GV/2023-0595 vom 06.07.2023 Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren MV/2020-0049 vom 25.02.2021 Vergabe der Planungsleistungen BV-A1/2020-0037 vom 06.05.2020 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2020-0113 vom 14.05.2020
Gesetzliche Grundlagen
§ 11 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Grundschulstandort“ in der Gemarkung Wandlitz bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß §10 (1) BauGB. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Anlagen:
Bebauungsplan „Grundschulstandort“ in der Gemarkung Wandlitz (Planzeichnung und Text) Bebauungsplan „Grundschulstandort“ in der Gemarkung Wandlitz (Begründung) Umweltbericht
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