Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat am 06. Juli 2023 unter BV-GV/2023-0595 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Grundschulstandort“ in der Gemarkung Wandlitz beschlossen. Die Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 7/2023 vom 19. Juli 2023 bekanntgemacht und fristgerecht vom 26. Juli 2023 bis zum 28. August 2023 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die öffentliche Auslegung informiert.
Die vorgebrachten Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen und führten im Ergebnis zu einer Klarstellung der Planung. Die Aufnahme klarstellender textlicher Festsetzungen führt nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, so dass es keiner erneuten Einholung von Stellungnahmen bedarf.
Beschlusshistorie/Vorangegangene Vorlagen
Auslegungsbeschluss BV-GV/2023-0595 vom 06.07.2023 Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren MV/2020-0049 vom 25.02.2021 Vergabe der Planungsleistungen BV-A1/2020-0037 vom 06.05.2020 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2020-0113 vom 14.05.2020
Gesetzliche Grundlagen
§ 11 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
Auswertung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitl
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