Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die 40. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am 28. Juni 2023 den Entwurf 2023 für den integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim gebilligt und die Eröffnung eines erneuten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Der integrierte Regionalplan trifft Festlegungen zu den Themen Gewerbestandorte, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Verkehr, Freiraum, erneuerbare Energien (einschließlich der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung) sowie zu kulturlandschaftlichen Handlungsräumen. Der Entwurf wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß §§ 2 Absatz 3, 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 19), öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können bzw. konnten ab Beginn der Beteiligung bis zum 9. Oktober 2023 vorgebracht werden. Durch die Verwaltung wird eine Verlängerung der Frist beantragt, um die Beteiligung der gemeindlichen Gremien zu gewährleisten.
Der Entwurf des integrierten regionalplanes ist unter folgender Internetadresse einzusehen:
https://uckermark-barnim.de/was-wir-tun/plaene/integrierter-regionalplan-uckermark-barnim-entwurf-2023/
Gesetzliche Grundlagen: Zuständigkeitsordnung der Gemeinde BauGB Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung billigt die als Anlage vorliegende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (2023) mit folgenden Änderungen:
Unter dem Thema Siedlungsentwicklung, soll der Absatz beginnend mit „Insbesondere…, endend mit …zu leisten gestrichen werden und durch folgende Passage ersetzt werden:
„Die Gemeinde Wandlitz fordert die Berücksichtigung des Klimaschutzes, insbesondere zu den Themen der klimagerechten Flächennutzung, auch im Hinblick auf die Begünstigung des Kleinklimas, die Niederschlagsentwässerung und Wasserknappheit, die im engen Zusammenhang mit dem flächensparenden Bauen stehen.“
Desweiteren soll unter dem Thema Windenergienutzung der Absatz beginnend mit „Allerdings…, endend mit…ungesteuerten Ausbaus der Windenergieanlagen“ durch folgende Passage ersetzt werden:
„Die Waldfunktionen werden durch die Errichtung von WKA im Wald empfindlich gestört, denn pro Windrad wird ca. ein Hektar baumfreie Fläche benötigt. Damit entstehen Windschneisen im Wald, das Kleinklima wird gestört und der Wasserhaushalt verändert. Die Entwicklung der Gemeinde Wandlitz vollzieht sich in großem Maße im touristischen Sektor, so dass Windräder weithin sichtbar in das Erholungsgebiet Liepnitzwald hineinwirken und die infrastrukturelle Bereicherung der Region stark beeinträchtigen. Die Gemeindevertretung hatte deshalb beschlossen, den Liepnitzwald von WKA freizuhalten.
Anlagen:
Stellungnahme
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