Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0244  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Errichtung eines Umspannwerks in der Gemarkung Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 21
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
14.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bauantrag
UW Stolzenhagen_Erläuterungsbericht
Stolzenhagen_Liegenschaftskarte
Stellplatznachweis
Betriebs-Kompensationsgebäude_Ansichten
Lagepläne
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
Baugrundgutachten
Geotechnischer Bericht

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Umspannwerkes auf folgendem Grundstück in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 5, Flurstück 488 an der Wensickendorfer Straße vor.  

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Umspannwerk dient der Versorgung mit Elektrizität, demnach handelt es sich um ein privilegiertes und zulässiges Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim hat in dem vorliegenden Bauantragsverfahren den Antragssteller am 3. Juli 2023 zur Anhörung vor Ablehnung aufgefordert und ihm mitgeteilt, dass „das geplante Vorhaben an dem beantragten Standort bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.“

 

Weiterhin führt es aus:

Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB):

Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Gemeinde Wandlitz OT Stolzenhagen und ist Bestandteil des Naturparkes Barnim. Somit unterliegt das Vorhaben der Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes (§§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Entsprechend § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen bzw. unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu kompensieren. Beeinträchtigungen sind auch vermeidbar, wenn das mit dem Eingriff verfolgte Ziel auf andere zumutbare, die Natur und Landschaft schonendere Weise erreicht werden kann.

Durch den geplanten Standort mitten auf dem Feld ist ein langer Erschließungsweg erforderlich und das Umspannwerk ist nach Realisierung von allen Seiten weithin sichtbar.

Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde kann das beantragte Umspannwerk ohne weiteres an einem anderen Standort auf dem Grundstück, in der Nähe der Wensickendorfer Straße errichtet werden, ohne das derartig massiv in den Landschaftsraum eingegriffen werden müsste.

Keine Flächensparende Ausführung (§ 35 Abs. 5 BauGB):

Gem. § 1a Abs. 2 BauGB soll schonend mit Grund und Boden umgegangen werden und Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß begrenzt werden. Gem. § 35 Abs. 5 BauGB sind auch privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB nur dann zulässig, wenn sie in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzende und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt werden.

Zwar ist der Standort des Umspannwerkes von der Lage der Hochspannungsleitung sowie des Mastes abhängig, jedoch kann die Lage des Umspannwerkes vorliegend auch gespiegelt zur Trassenachse und damit näher an der Wensickendorfer Straße erfolgen (so wie es bereits im zuvor eingereichten Bauantrag der Fall war). Somit sind keine technischen Gründe erkennbar, die eine Reduzierung des Bodeneingriffes verhindern.

 

Die Lage des geplanten Vorhabens ist, im Gegensatz zum Bauantrag zu Beschluss BV-A1/2023-0227, direkt an die Wensickendorfer Straße verlegt worden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch (BauGB) 

 

§ 2 Kommunalverfassung (KVerfG) 

 

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Vorhaben - Errichtung eines Umspannwerks in der Gemarkung Stolzenhagen - zuzustimmen.

 

Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

 

BV-A1/2023-0227 


Anlagen:

 

Bauantrag

UW Stolzenhagen_Erläuterungsbericht

Stolzenhagen_Liegenschaftskarte

Stellplatznachweis

Betriebs-Kompensationsgebäude_Ansichten

Lagepläne

Eingriffs-/Ausgleichsbilanz

Baugrundgutachten

Geotechnischer Bericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Bauantrag (328 KB)    
Anlage 10 2 UW Stolzenhagen_Erläuterungsbericht (344 KB)    
Anlage 9 3 Stolzenhagen_Liegenschaftskarte (423 KB)    
Anlage 8 4 Stellplatznachweis (125 KB)    
Anlage 7 5 Betriebs-Kompensationsgebäude_Ansichten (5367 KB)    
Anlage 4 6 Lagepläne (3220 KB)    
Anlage 1 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (4912 KB)    
Anlage 2 8 Baugrundgutachten (11158 KB)    
Anlage 3 9 Geotechnischer Bericht (14638 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   11.08.2023 13:37:08   Sebastian Ossenkop