Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Übersicht: Das Gutachten befindet sich momentan am Ende der zweiten von drei Phasen des Projektzeitraums. In dieser geht es um die Erarbeitung und Definition des zukünftigen Leitbildes der Gemeinde sowie ihre individuellen Ortsteile und baut auf der Grundlagenermittlung der ersten Phase auf. In der dritten und finalen Phase des Konzeptes werden die gesetzten Zielvorstellungen in konkrete Maßnahmen transkribiert. Auch hier wird es wieder gemäß dem Bürgerratsschema zu adäquaten Bürgerpartizipationen (u.a. Jugendbeteiligung) kommen. Voraussichtlich wird das Gutachten im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden können.
Beteiligungsformate zweite Phase: In zwei mehrstündigen Bürgerratssitzungen mit ausgewählten BürgerInnen und jeweiligen Ortsvorstehern/Ortsvorsteherin bzw. den VertreterInnen der Ortsbeiräte wurde im Juni intensiv an den Handlungsfeldthemen, den strategischen Entwicklungszielen sowie den Leitbildsätzen der Gemeinde (gesamt) gearbeitet. Dieser Entwurfsstand diente als Grundlage für den am 15. Juli stattgefundenen öffentlichen Bürgerworkshop (BürgerCafé) im Goldenen Löwen. Dort wurde nach einem Informationsteil am Vormittag mit knappen 50 interessierten Bürgerinnen und Bürgern über den Stand des Zielsystems sowie der acht Handlungsfelder (Naturschutz und Freiräume; Mobilität; Bauen und Wohnen; Energie und Wasser; Tourismus, Gewerbe und Nahversorgung; Soziales und Gesundheit; Bildung und Kultur; Zusammenleben und Miteinander) diskutiert. Am Nachmittag wurde in Kleingruppen daran gearbeitet, das Zielsystem auf die jeweiligen Ortsteile anzupassen.
Die Ergebnisse des BürgerCafés werden in der Ende September/Anfang Oktober stattfindenden Resonanzgruppe verifiziert und detaillierter ausgearbeitet. Die Resonanzgruppe wird aus zu verschiedenen Themenfeldern ausgesuchten ExpertInnen, den OrtsvorsteherInnen/VertreterInnen der Ortsbeiräte, dem beauftragten Planungsbüro sowie der Verwaltung bestehen.
Gesetzliche Grundlagen Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Anlagen:
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