Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit Beschlussnummer BV-GV/2023-0625 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung und der Betroffenheitsbeteiligung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet. In den letzten Wochen sind die Unterlagen zur Vorbereitung des Erschließungsvertrages erstellt und abgestimmt worden. In der Anlage ist die redaktionelle Endfassung beigefügt. Die Endzeichnung erfolgt nach der Beschlussfassung.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Bebauungsplan „An der Wegener Straße“ wird als Satzung beschlossen.
Die Begründung zu diesem wird gebilligt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||