Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Abwägungstabelle, die der Gemeindevertretung zum Beschluss Nr. BV-GV/2022-0512 vorgelegt und letztlich mit 2 Änderungen in der Sitzung am 14.12.2022 beschlossen wurde, wurde auch dem Landkreis Barnim vorab zur Prüfung übergeben. Im Ergebnis wurden durch den Landkreis telefonisch weitere Hinweise gegeben, die Ergänzungen/Korrekturen bzw. Präzisierungen der Abwägungstabelle zur Folge hatten, die in der vorliegenden Abwägungstabelle rot markiert wurden. Es handelt sich hierbei überwiegend um Korrekturen bzgl. des genauen Wortlautes und Ergänzungen des vollständigen Inhalts der Stellungnahmen, auch wenn es sich hierbei meist nur um die Ansprechpartner, allgemeine einleitende Worte o.ä. handelte. Bei der diesbezüglichen Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen wurde dann festgestellt, dass die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (TÖB Nr. 2) nicht in der Tabelle enthalten war. Diese Stellungnahme enthielt keine abwägungsrelevanten Inhalte, ist der Vollständigkeit halber aber aufzuführen. Weitere Anpassungen betreffen Präzisierungen z.B. bzgl. der nicht möglichen Anbindung der nördlichen Stichstraße „Am Hasenberg“ (s. Nr. 1.11), um die Verständlichkeit zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die Abwägungstabelle bzgl. der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen in den Nrn. 5.6 (Ameisen) und 10.2 (Festsetzung Wald) überarbeitet. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Präzisierungen anderer Punkte, um die Verständlichkeit z.B. der Maßnahmen für die Fledermäuse zu erhöhen (z.B. Ergänzungen unter Nr. 1.3 und 5.4 u.a.). Für die Erhöhung der Lesbarkeit der Planzeichnung erfolgte eine Anpassung des Maßstabes und die Entfernung der Darstellung des derzeitigen Leitungsbestandes. Die vorgenannten Ergänzungen/Korrekturen bzw. Präzisierungen wurden vollständig in der Version für die Betroffenheitsbeteiligung berücksichtigt. Die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, namentlich der Landkreis Barnim, das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR sowie die Oberförsterei Eberswalde, wurde mit Mail vom 04.04.2023 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ samt dazugehöriger Unterlagen aufgefordert. Der Mail waren der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes "An der Wegener Straße" der Gemeinde Wandlitz einschließlich der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag mit rot markierten Änderungen sowie dem neuen Bericht zur Erfassung der potentiellen Winterquartiere der Fledermäuse angefügt. Für die Stellungnahmen wurde eine Frist bis zum 05.05.2023 eingeräumt. Zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes sind insgesamt 3 Stellungnahmen eingegangen. Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
Geltungsbereich
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