Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0625  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "An der Wegener Straße", Gemarkung Wandlitz
- erneuter Abwägungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
14.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Abwägungsprotokoll zum Entwurf September 2020
Abwägungsprotokoll Betroffenheitsbeteiligung zum Entwurf März 2023

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Abwägungstabelle, die der Gemeindevertretung zum Beschluss Nr. BV-GV/2022-0512 vorgelegt und letztlich mit 2 Änderungen in der Sitzung am 14.12.2022 beschlossen wurde, wurde auch dem Landkreis Barnim vorab zur Prüfung übergeben. Im Ergebnis wurden durch den Landkreis telefonisch weitere Hinweise gegeben, die Ergänzungen/Korrekturen bzw. Präzisierungen der Abwägungstabelle zur Folge hatten, die in der vorliegenden Abwägungstabelle rot markiert wurden. Es handelt sich hierbei überwiegend um Korrekturen bzgl. des genauen Wortlautes und Ergänzungen des vollständigen Inhalts der Stellungnahmen, auch wenn es sich hierbei meist nur um die Ansprechpartner, allgemeine einleitende Worte o.ä. handelte. Bei der diesbezüglichen Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen wurde dann festgestellt, dass die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (TÖB Nr. 2) nicht in der Tabelle enthalten war. Diese Stellungnahme enthielt keine abwägungsrelevanten Inhalte, ist der Vollständigkeit halber aber aufzuführen. Weitere Anpassungen betreffen Präzisierungen z.B. bzgl. der nicht möglichen Anbindung der nördlichen Stichstraße „Am Hasenberg“ (s. Nr. 1.11), um die Verständlichkeit zu erhöhen.

Darüber hinaus wurde die Abwägungstabelle bzgl. der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen in den Nrn. 5.6 (Ameisen) und 10.2 (Festsetzung Wald) überarbeitet. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Präzisierungen anderer Punkte, um die Verständlichkeit z.B. der Maßnahmen für die Fledermäuse zu erhöhen (z.B. Ergänzungen unter Nr. 1.3 und 5.4 u.a.). Für die Erhöhung der Lesbarkeit der Planzeichnung erfolgte eine Anpassung des Maßstabes und die Entfernung der Darstellung des derzeitigen Leitungsbestandes. Die vorgenannten Ergänzungen/Korrekturen bzw. Präzisierungen wurden vollständig in der Version für die Betroffenheitsbeteiligung berücksichtigt. 

Die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, namentlich der Landkreis Barnim, das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR sowie die Oberförsterei Eberswalde, wurde mit Mail vom 04.04.2023 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ samt dazugehöriger Unterlagen aufgefordert.

Der Mail waren der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes "An der Wegener Straße" der Gemeinde Wandlitz einschließlich der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag mit rot markierten Änderungen sowie dem neuen Bericht zur Erfassung der potentiellen Winterquartiere der Fledermäuse angefügt. Für die Stellungnahmen wurde eine Frist bis zum 05.05.2023 eingeräumt. Zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes sind insgesamt 3 Stellungnahmen eingegangen.

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 2ff BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich


Abwägungsprotokoll zum Entwurf September 2020 (Stand Juli 2023


Abwägungsprotokoll Betroffenheitsbeteiligung zum Entwurf März 2023 (Stand Juni 2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (471 KB)    
Anlage 2 2 Abwägungsprotokoll zum Entwurf September 2020 (560 KB)    
Anlage 3 3 Abwägungsprotokoll Betroffenheitsbeteiligung zum Entwurf März 2023 (669 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.10.2023 11:38:03   Stephanie Kowallik