Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat am 05.12.2019 auf Antrag der Fraktion Die Linke/B90/Die Grünen/UWG – Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind – einen Prüfauftrag zu verschiedenen Varianten der besseren Bezahlung von Reinigungskräften beschlossen. Mit Schreiben des Bürgermeisters vom 18.02.2020 wurden die Fragen beantwortet. Mit Antrag für die Gemeindevertretung am 14.05.2020 beantragte die Fraktion Die Linke/B90/Die Grünen/UWG den brandenburgischen Landtag aufzufordern, den Vergabemindestlohn auf 13,00 € anzuheben. Dieser Antrag wurde angenommen. Darüber hinaus sollte die Wandlitzer Verwaltung beauftragt werden, künftige Ausschreibungen für Reinigungsarbeiten so auszuschreiben, dass die Bieter sich verpflichten, bei Leistungen für die Gemeinde Wandlitz ein Mindestentgelt von 13 €/h (Bruttolohn) zu zahlen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Hintergrund für diese Anträge war u.a. die äußerst schlechte Bezahlung der Reinigungskräfte. Diese hat sich in den letzten Jahren verbessert. Derzeit beträgt der „Mindestlohn“ für Reinigungskräfte in der Innen- und Unterhaltsreinigung 13,00 €/h. Ab dem 01.01.2024 wird dieser auf 13,50 €/h steigen. Dies entspricht fast der Entlohnung, je nach Berufserfahrung, für Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst (E 2). Mit der höchsten Stufe beträgt der Stundenlohn im öffentlichen Dienst allerdings dann fast 17,00 €/h. Darüber hinaus gibt es im öffentlichen Dienst auch noch vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersversorgung und Weihnachtsgeld sowie einen besseren Kündigungsschutz. Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung sind insgesamt besser als im Privatsektor.
Ein weiterer Hintergrund für die Beschlussanträge aus der Vergangenheit waren Beschwerden aus Schulen und Kitas. Diese gibt es immer noch. Hier ist häufig zu hören, dass sie mit der Reinigung durch die von der Gemeinde beauftragten Firmen nicht zufrieden sind. Staub in den Fluren, Spinnweben im Gebäude, Kitaangestellte, die Reinigungsarbeiten selbst vornehmen, werden wahrgenommen. Ein Grund hierfür kann natürlich auch die falsche/ungenügende Beauftragung der Reinigungsfirmen sein.
Mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung für die Reinigungskräfte erhoffen wir uns auch eine Verbesserung der Qualität der Reinigungsarbeiten in den gemeindlichen Objekten. Darüber hinaus, hierzu weiter unten, bekämpft die Gemeinde das Armutsrisiko während des Arbeitslebens und im Ruhestand. Um allerdings die konkreten Mehrkosten für die Gemeinde festzustellen, wollen wir zuerst eine Prüfung der konkreten finanziellen Folgen.
Je nach Entscheidung der Gemeindevertretung ist es auch möglich, dass die Verwaltung den Prüfauftrag auf die Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten ausweitet. Hier beträgt der „Mindestlohn“ ab dem 01.01.2024 16,70 €/h.
Nur am Rande die Schlagzeile aus dem ZDF-Videotext vom 24.06.2023: Paritätischer Gesamtverband: Ruf nach 14 € Mindestlohn – Der gesetzliche Mindestlohn sollte nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes auf mindestens 14 € angehoben werden. „Jemand, der Vollzeit erwerbstätig ist, muss von seinem Lohn für sich selber sorgen können“, sagte Verbandshauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Dabei gehe es auch um Ansprüche für die spätere Rente, sagte Schneider. Es könne nicht sein, dass selbst Arbeitnehmer, die 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hätten, nicht auf eine armutsfeste Altersrente kämen, sagte er.
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: für die Prüfung: nein; Kosten sind im Rahmen der Prüfung zu ermitteln
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz zu prüfen, welche Kosten (Zusatzkosten) durch eine Übernahme der Reinigung (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) in gemeindlichen Objekten durch Gemeindemitarbeiter/innen für die Gemeinde Wandlitz entstehen.
2. Die Verwaltung informiert die Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang über die konkreten Kündigungsmöglichkeiten der bisherigen Verträge für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in gemeindlichen Objekten.
3. Wie ist aus Sicht der Verwaltung die bisherige Qualität der Reinigungsarbeiten in den verschiedenen gemeindlichen Objekten?
4. Das Ergebnis der Prüfung und die Informationen sind der Gemeindevertretung bis zur Sitzung am 07.12.2023 mitzuteilen.
Anlagen:
Originalantrag der Fraktion
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