Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0621  

 
 
Betreff: Widmung des "Wildrosenweges" sowie des daran anschließenden Geh- und Radweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB 1
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:TB_Tiefbau
    K_Liegenschaften
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2 - Widmungsverfügung.pdf

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung:

 

Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Verkehrsfläche der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird und diese die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

 

Die Einteilung der Straßen in die jeweilige Straßengruppe erfolgt nach § 3 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).

 

Die Planstraße 1 ist im Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2, 1. Änderung“ als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Ferner ist eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußnger- und Radfahrbereich“ festgesetzt, die im Norden des Geltungsbereichs an der L 100 beginnt, nach Osten bis auf Höhe des Wendehammers der Planstraße 1 verläuft und sich dann in südliche Richtung bis zum René-Iskin-Ring erstreckt. Für die Planstraße 1 wurde mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 20.10.2022 die Bezeichnung „Wildrosenweg“ vergeben.

 

Zwischen der BEG Basdorf Entwicklungsgesellschaft mbH und der Gemeinde wurde ein Erschließungsvertrag über die Herstellung der vorgenannten Verkehrsflächen geschlossen. Die Erschließungsanlagen wurden hergestellt. Die Verkehrsfreigabe ist bereits erfolgt.

 

Die Verkehrsflächen liegen auf dem Flurstück 1514 der Flur 4 in der Gemarkung Basdorf. Das Grundstück steht noch im Eigentum des Landes Brandenburg. Zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde wurde eine Vermögenszuordnungsvereinbarung geschlossen. Diese sieht vor, dass das angeführte Grundstück  in das Eigentum der Gemeinde übergehen soll. Dieser Vorgang ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.

 

Auf der Grundlage der Vermögenszuordnungsvereinbarung hat die Gemeinde jedoch bereits den Besitz an dem der Straße dienenden Grundstück erlangt, sodass die Widmung gemäß § 6 Abs. 1 und 3 Var. 3 BbgStrG verfügt werden kann. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

Die Widmung wird gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 BbgStrG im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

  • die in der Anlage 1 rot dargestellte Teilfläche des Flurstückes 1514 der Flur 4 in der Gemarkung Basdorf gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen,
  • die in der Anlage 1 blau dargestellte Teilfläche des Flurstückes 1514 der Flur 4 in der Gemarkung Basdorf gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Sonstige öffentliche Straße (Geh- und Radweg) zu widmen,
  • den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung (Anlage 2) zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Lageplan

Anlage 2 - Widmungsverfügung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Lageplan (195 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Widmungsverfügung.pdf (440 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.08.2023 07:20:26   Christopher Stähr