Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“, auf dem Grundstück der Gemarkung Basdorf, Blumenstraße 32 d, Flur 4, Flurstücke 643. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen nachträglichen Bauantrag zur Errichtung eines Doppelcarports. Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung Nr. 7, dass auf den nicht überbauten Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Garagen, überdachte Stellplätze und Pergolen nicht zulässig sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Befreiung, vor dem Hintergrund der negativen Vorbildwirkung, für alle zukünftigen Bauvorhaben städtebaulich nicht vertretbar. Gesetzliche Grundlagen
§ 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen
BV-GV/2015-0195
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dem Befreiungsantrag zur Errichtung des Doppelcarports auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche für Nebenanlagen, gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen Anlagen:
B-Plan „Ehem. LPS – Teilbereich 2“ Flurkartenauszug Lageplan Begründung zum Befreiungsantrag und Fotos
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