Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Grenzen der Ortsdurchfahrten sind gemäß § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg im Einvernehmen mit der Gemeinde festzulegen.
Mit den Festlegungen der Grenzen der Ortsdurchfahrten wird die Unterhaltungslast zwischen dem Landesbetrieb und den Gemeinden geregelt. Daraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Anliegergebrauchs, der Zufahrten und Zugänge, des Ausbaus an der Straße und den straßenplanerischen Zuständigkeiten.
Die Grenzen der Ortsdurchfahrten sollen sich grundsätzlich an der vorhandenen Bebauung orientieren.
Bei der Straße mit der Benennung „Bernauer Damm“ (L 30) handelt es sich um eine Landesstraße. Die Ortsdurchfahrt der L 30 im Ortsteil Schönwalde endet im Osten bisher am Graben vor dem Bolzplatz.
Mit dem von der Gemeinde geplanten Bau einer neuen Grundschule am „Bernauer Damm“ wird sich die geschlossene Ortslage entsprechend erweitern. Das gesamte Grundstück soll künftig dem Schulbetrieb dienen. Das Schulgelände sollte demnach innerhalb der Ortsdurchfahrt liegen.
Zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde wurden dazu bereits Abstimmungen geführt. Seitens des Landesbetriebes wurde die Zustimmung zur Erweiterung der Ortsdurchfahrt in östliche Richtung (Richtung Gorinsee) um ca. 250 m erteilt.
Das bisherige sowie das geplante zukünftige Ende der Ortsdurchfahrt sind im anliegenden Kartenauszug dargestellt.
Nach der Beschlussfassung ist die entsprechende Verfügung gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz ortsüblich bekannt zu machen. Nach Abschluss der Widerspruchsfrist gilt die Ortsdurchfahrt als festgesetzt.
Anschließend erfolgt die Versetzung des Ortsdurchfahrtssteins durch die Straßenmeisterei Biesenthal.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz Verwaltungsverfahrensgesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der Ortsdurchfahrt der L30 im Abschnitt 305 bis zur Stationierung km 7,120.
Anlagen:
Kartenauszug
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