Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0618  

 
 
Betreff: Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde zu den neuen Grenzen der Ortsdurchfahrt L 30 im OT Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB 11
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:TB_Tiefbau
    K_Kämmerei
   HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Kartenauszug

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Grenzen der Ortsdurchfahrten sind gemäß § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg im Einvernehmen mit der Gemeinde festzulegen.

 

Mit den Festlegungen der Grenzen der Ortsdurchfahrten wird die Unterhaltungslast zwischen dem Landesbetrieb und den Gemeinden geregelt. Daraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Anliegergebrauchs, der Zufahrten und Zugänge, des Ausbaus an der Straße und den straßenplanerischen Zuständigkeiten.

 

Die Grenzen der Ortsdurchfahrten sollen sich grundsätzlich an der vorhandenen Bebauung orientieren.

 

Bei der Straße mit der Benennung „Bernauer Damm“ (L 30) handelt es sich um eine Landesstraße. Die Ortsdurchfahrt der L 30 im Ortsteil Schönwalde endet im Osten bisher am Graben vor dem Bolzplatz.

 

Mit dem von der Gemeinde geplanten Bau einer neuen Grundschule am „Bernauer Damm“ wird sich die geschlossene Ortslage entsprechend erweitern. Das gesamte Grundstück soll künftig dem Schulbetrieb dienen. Das Schulgelände sollte demnach innerhalb der Ortsdurchfahrt liegen.

 

Zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde wurden dazu bereits Abstimmungen geführt. Seitens des Landesbetriebes wurde die Zustimmung zur Erweiterung der Ortsdurchfahrt in östliche Richtung (Richtung Gorinsee) um ca. 250 m erteilt.

 

Das bisherige sowie das geplante zukünftige Ende der Ortsdurchfahrt sind im anliegenden Kartenauszug dargestellt.

 

Nach der Beschlussfassung ist die entsprechende Verfügung gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz ortsüblich bekannt zu machen. Nach Abschluss der Widerspruchsfrist gilt die Ortsdurchfahrt als festgesetzt.

 

Anschließend erfolgt die Versetzung des Ortsdurchfahrtssteins durch die Straßenmeisterei Biesenthal.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der Ortsdurchfahrt der L30 im Abschnitt 305 bis zur Stationierung km 7,120.

 


Anlagen:

 

Kartenauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kartenauszug (169 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.07.2023 14:46:19   Christopher Stähr