Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0240  

 
 
Betreff: Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung des historischen Bereiches der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse, Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 7, Flurstück 426
Bauantrag Errichtung/Aufstellung Bauwagen als Ferienwohnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB21
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse vertagt     
22.09.2023 
Wiederholungssitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
A1 Hauptausschuss Entscheidung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bauantrag Bauwagen
Baubeschreibung
Ansichten Bauwagen
Bauantrag Bauwagen-Ferienwohnung
Grundriss, Schnitt Bauwagen
Lageplan
Liegenschaftskarte
Objektbezogener Lageplan

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Abweichungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung des historischen Bereichs von Zerpenschleuse (Gestaltungssatzung) zur Dachneigung und zu Dachaufbauten im Zusammenhang mit einem Bauantrag für das Flurstück 426, Flur 7, Puschkinstraße 11 in Wandlitz (OT Zerpenschleuse) vor.

Die Antragstellerin möchte zwei Bauwagen als Ferienwohnung auf ihrem Grundstück errichten. Die Anlage soll saisonal an Feriengäste vermietet werden. Weiterhin schreibt die Antragstellerin: „Die Authentizität der Bauwagen soll erhalten bleiben. Ein Pult- oder Satteldach ist nicht ausführbar. Die Bauwagen bestehen abgesehen vom Fahrgestell aus Holz mit einer Zinkblechdachabdeckung.“

Vom öffentlichen Raum soll „von den Bauwagennur der obere Teil sichtbar sein und das auch nur, wenn der Standort sich in unmittelbarer Nähe der Uferkante des Kanals befindet.

Die zutreffenden textlichen Festsetzungen der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse lauten:

§ 5 Dächer 

(2) Dächer von Hauptgebäuden sind vorzugsweise als Satteldächer mit symmetrischer Neigung von 40 - 50 Grad auszubilden. Die Firstrichtung hat den vorhandenen Baufluchten - ablesbar an der Nachbarbebauung - parallel zu folgen. Andere Dachformen, wie z.B. Mansard-, Walm- oder Krüppelwalmdächer sind ausnahmsweise zulässig, wenn diese auf historisch begründete Abweichungen Bezug nehmen. 

(6) Dachflächen von Hauptgebäuden sind mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis rotbraunes Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken. In historisch begründeten Fällen können Schieferplatten und dunkle sowie glasierte Dachziegel zugelassen werden. Die Verwendung von Kunststofffolien, Dachpappen, Metallblechen oder ähnlichen Materialien ist unzulässig.“

Der Antragstellerin beantragt eine Abweichung zu § 5 (2) bezüglich der Neigungen der zwei Bauwagendächer. Vorgegeben werden 40 - 50 Grad Dachneigung. Das geplante Bauvorhaben soll als Bauwagentypisches Flachdach (siehe Anlagen) hergestellt werden. 

Weiterhin beantragt die Antragstellerin eine Abweichung zu § 5 (6). Die für Bauwagen typischen Flachdächer sollen aus einer Zinkblechdachabdeckung bestehen.   

Die beantragten Abweichungen sind auch aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.

Der Antragssteller hat seine Einwilligung zur Veröffentlichung von Anträgen im Amtsinformationssystem gemäß DSGVO erteilt. 

Gesetzliche Grundlagen 

§ 67 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Gesetzliche Grundlagen


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag zu den Textlichen Festsetzungen des § 5 „cher“ Abs. 2 und 6 der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, betreffend das Grundstück der Gemarkung Zerpenschleuse, Puschkinstraße 11, Flurstück 426, Flur 7, zuzustimmen.


Anlagen:

 

Bauantrag Bauwagen

Baubeschreibung

Ansichten Bauwagen

Bauantrag Bauwagen-Ferienwohnung

Grundriss, Schnitt Bauwagen

Lageplan

Liegenschaftskarte

Objektbezogener Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauantrag Bauwagen (606 KB)    
Anlage 2 2 Baubeschreibung (931 KB)    
Anlage 3 3 Ansichten Bauwagen (133 KB)    
Anlage 4 4 Bauantrag Bauwagen-Ferienwohnung (421 KB)    
Anlage 5 5 Grundriss, Schnitt Bauwagen (177 KB)    
Anlage 6 6 Lageplan (2564 KB)    
Anlage 7 7 Liegenschaftskarte (823 KB)    
Anlage 8 8 Objektbezogener Lageplan (321 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.07.2023 08:16:49   Sebastian Ossenkop