Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0239  

 
 
Betreff: Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 181, Karl-Liebknecht-Straße 5
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
BA34
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Anlagen:
Flurkarte_6_181
Auszug_Abweichungsantrag_6_181

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Abweichungsantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an der straßenseitigen Dachfläche des Wohnhauses auf dem o.g.Grundstück vor.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“, 1. Änderung.

Die Satzung bestimmt in § 5 Abs. 9, dass Solaranlagen an der straßenseitigen Fassade zulässig sind, wenn die Anlage in die Dachfläche integriert wird.

Bei der beantragten Anlage handelt es sich um eine Aufdachkonstruktion.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung beeinträchtigt eine Photovoltaikanlage auf dem straßenseitigen Hausdach das Erscheinungsbild des historischen Dorfkerns nicht und ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Neuerungen städtebaulich vertretbar.

Im vergangenen Jahr wurde die Abweichung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage an der straßenseitigen Dachfläche eines Wohnhauses in der zweiten Baureihe erteilt. Für unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Gebäude wurden entsprechende Abweichungen bisher nicht zugelassen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 67 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschliesst:

 

Die Zustimmung zum Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“, 1. Änderung zur Errichtung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage an  der straßenseitigen Dachfläche des Wohnhauses gemäß den Antragsunterlagen.


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Auszug aus den Antragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkarte_6_181 (112 KB)    
Anlage 2 2 Auszug_Abweichungsantrag_6_181 (289 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.07.2023 14:39:58   Jutta Henke