Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0236  

 
 
Betreff: Erwerb eines Grundstückes in der Gemarkung Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:K53Aktenzeichen:K 53
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im Mai 2020 beschloss die Gemeindevertretung Wandlitz die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mit der Empfehlung zur Errichtung einer weiteren Grundschule mit 2-3 Zügen im Ortsteil Schönwalde. Zugleich wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Grundschule Schönwalde-Bernauer Damm“ gefasst.

 

Zur Realisierung des Grundschulprojektes im OT Schönwalde wurden in der Gemarkung Schönwalde mehrere Grundstücke am Bernauer Damm, u.a. das Flurstück 356 der Flur 5, erworben.

 

In unmittelbarer Nähe zum nunmehr gemeindlichen Flurstück 356 liegt das Flurstück 48 der Flur 5 von Schönwalde mit einer Größe von 1.400 m², welches sich im Eigentum der BVVG befindet.  Getrennt sind die Flurstücke 356 (ET Gemeinde Wandlitz)  und 48 (ET BVVG) ausschließlich durch die gemeindlichen Wegeflurstücke 37 und 38 der Flur 5 (siehe Abbildung).

 

 

Der vorgesehene Grundschulstandort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“, folglich sind für das Bauvorhaben erhöhte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese sollten idealerweise am Standort bzw. in Standortnähe des Bauvorhabens erfüllt werden.

 

Das Flurstück 48 der Flur 5 von Schönwalde scheint sich aufgrund der Nähe zum B- Plangebiet dafür zu eignen und würde dieses abrunden.

 

Daher wurde, vorbehaltlich der Zustimmung der gemeindlichen Gremien, der BVVG ein Kaufpreisangebot von 16,00 €/m², zu diesem Preis wurde das Flurstück 527 der Flur 3 (ebenso für Schulstandort) erworben, für diese Fläche unterbreitet. 

 

Dieses Angebot wurde angenommen. Folglich kann die Gemeinde Wandlitz das 1.400 m²-große Flurstück 48 zu einem Kaufpreis von 22.400,00 € erwerben.

 

Die Kosten der Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrages trägt die Gemeinde Wandlitz als Erwerberin. Die Grunderwerbsteuer von aktuell 6,5 % des KP schlägt ebenso zu Buche.

 

Es sind mit Nebenkosten in Höhe von ca. 3.000 € zu rechnen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

Ca. 25.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein

Jahr

Produktkonto

Ggf. Investitionsnr.

Betrag in Euro

 

2023

11150.782100 (alle Grundstückserwerbe allg.)

 

200.000

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt den Erwerb des Flurstückes 48 der Flur 5 von Schönwalde zu einem Kaufpreis von 16,00 €/m², zuzügl. der Kosten der Beurkundung und des Vollzugs des Kaufvertrages.

 


 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   23.06.2023 12:07:54   Christian Braungard