Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0234  

 
 
Betreff: Veräußerung von zwei Vermögensgegenständen aus dem Inventar des Bauhofes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Bauhof hat verschiedene Inventargegenstände (16 Stk.) gesammelt, die für den laufenden Betrieb nicht mehr benötigt werden. Die Vermögensgegenstände sind teilweise schon alt und sind für den täglichen Einsatz auf dem Bauhof nicht mehr geeignet (häufige Reparaturen, keine zuverlässige Einsatzbereitschaft). Die Inventargegenstände sind sämtlich abgeschrieben, d.h. sie haben keinen Buchwert mehr.

Privatleute und kleinere Firmen könnten jedoch durchaus Interesse haben, diese Inventargegenstände zu erwerben.

 

Daher sollen die Inventargegenstände im Rahmen einer Versteigerung veräert werden.

 

Folgendermaßen wird die Versteigerung ablaufen:

 

1. Die 16 Inventargegenstände werden im Internet präsentiert (Ebay-Kleinanzeigen, Zollauktion). Es handelt sich dabei um gebrauchte Aufsitzmäher, Anhänger, Anbauteile usw.

2. Am 10.06.2023 findet ein Versteigerungstermin auf dem Bauhofgelände in

Klosterfelde statt.

 

Durch dieses Verfahren wird der Verwaltungsaufwand für die Gemeinde reduziert

und dieses „Event“ lockt u.U. viele Interessenten an.

 

Zwei der Inventare werden vermutlich mehr als 10 T Verkaufserlös einbringen:

 

-          Ein Kompaktfahrzeug der Marke Bonetti, Erstzulassung Mai 2009, mit Winterdienstpaket – Mindestgebotspreis: 12.500 €

-          Kehrmaschine der Marke Hako, Erstzulassung Juni 2009 – Mindestgebotspreis: 15.000 €

 

Der Verkaufserlös soll genutzt werden, um notwendige Getriebereparaturen von zwei Bauhoffahrzeugen zu finanzieren.

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheidet ab einem Wert von 10 T€ der Hauptausschuss über die Veräerung von Vermögensgegenständen.

Der Zuschlag wird daher am 10.06.23 unter Vorbehalt erteilt. In der A1-Sitzung wird dann die konkrete Gebotssumme mitgeteilt.

 

Gesetzliche Grundlagen


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

Min. 27.500 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz stimmt der Veräerung von zwei Vermögensgegenständen aus dem Inventar des Bauhofes zu.

 


Anlagen:

 

keine

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   23.05.2023 08:05:17   Christian Braungard