Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0232  

 
 
Betreff: Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2773, Louisenhain 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HA4
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB_Bauleitplanung
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
06.06.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
LageplanBVLouisenhain052023_ASe

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Kultureinrichtung in eine Psychotherapiepraxis auf dem Grundstück Louisenhain 3 (Flur 6; Flst. 2773) im Ortsteil Wandlitz vor.

 

Die zukünftige Nutzerin ist psychologische Psychotherapeutin und hat von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg eine neue Zulassung für den Versorgungsraum Wandlitz erhalten. Der Versorgungsauftrag muss am 1.10.2023 umgesetzt werden und die Behandlung einer vorgegebenen Anzahl von Patienten ab diesen Zeitraum erfolgen. Es besteht daher eine Dringlichkeit.

 

Zugleich wird ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung mit der nachfolgenden Begründung gestellt.

Bei einer Psychotherapiepraxis handelt es sich nicht um eine Praxis mit einem erheblichen Besucherverkehr. Das Bestellsystem ist zum Schutz der Privatsphäre der Patienten so ausgerichtet, dass nur ein Patient nach dem anderen bestellt und behandelt wird. Somit sind die im beigefügten PKW-Stellplatznachweis nachgewiesenen beiden PKW-Stellplätze (davon ein barrierefreier Stellplatz) völlig ausreichend. 

Anstatt der nach Anlage 1 Pkt. 2.1. der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze plus einen barrierefreien Stellplatz wird unter den o.g. Voraussetzungen damit eine Reduzierung auf einen Stellplatz plus barrierefreier Stellplatz beantragt und begründet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung vor dem Hintergrund der oben dargelegten Begründung städtebaulich vertretbar.

 

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung in der Gemeinde leistet
Es ist damit auch aus sozialen, gesundheitlichen und dem Allgemeinwohl dienenden Zwecken vertretbar bzw. zu befürworten.

 

Im Antrag wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es eine verbindliche Zusage der Antragstellerin gegenüber der Gemeinde Wandlitz gibt, dass die in diesem Haus entfallende Kultureinrichtung gemäß der Vorgabe des städtebaulichen Vertrages dann im letzten Haus auf dem Flurstück 2773 realisiert wird. Das Objekt befindet sich bereits in Planung. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 67 Brandenburgische Bauordnung – BbgBO

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Stellplatzsatzung

 


Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 


Beschluss:

Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2773, Louisenhain 3r die geplante Nutzungsänderung einer Kultureinrichtung zu einer Psychotherapiepraxis zu zustimmen.


Anlagen:

 

Flurkarte

Auszug aus dem Vermessungsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (388 KB)    
Anlage 2 2 LageplanBVLouisenhain052023_ASe (17917 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   23.05.2023 19:35:07   Stephanie Kowallik