Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Kultureinrichtung in eine Psychotherapiepraxis auf dem Grundstück Louisenhain 3 (Flur 6; Flst. 2773) im Ortsteil Wandlitz vor.
Die zukünftige Nutzerin ist psychologische Psychotherapeutin und hat von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg eine neue Zulassung für den Versorgungsraum Wandlitz erhalten. Der Versorgungsauftrag muss am 1.10.2023 umgesetzt werden und die Behandlung einer vorgegebenen Anzahl von Patienten ab diesen Zeitraum erfolgen. Es besteht daher eine Dringlichkeit.
Zugleich wird ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung mit der nachfolgenden Begründung gestellt. Bei einer Psychotherapiepraxis handelt es sich nicht um eine Praxis mit einem erheblichen Besucherverkehr. Das Bestellsystem ist zum Schutz der Privatsphäre der Patienten so ausgerichtet, dass nur ein Patient nach dem anderen bestellt und behandelt wird. Somit sind die im beigefügten PKW-Stellplatznachweis nachgewiesenen beiden PKW-Stellplätze (davon ein barrierefreier Stellplatz) völlig ausreichend. Anstatt der nach Anlage 1 Pkt. 2.1. der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze plus einen barrierefreien Stellplatz wird unter den o.g. Voraussetzungen damit eine Reduzierung auf einen Stellplatz plus barrierefreier Stellplatz beantragt und begründet.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung vor dem Hintergrund der oben dargelegten Begründung städtebaulich vertretbar.
Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung in der Gemeinde leistet
Im Antrag wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es eine verbindliche Zusage der Antragstellerin gegenüber der Gemeinde Wandlitz gibt, dass die in diesem Haus entfallende Kultureinrichtung gemäß der Vorgabe des städtebaulichen Vertrages dann im letzten Haus auf dem Flurstück 2773 realisiert wird. Das Objekt befindet sich bereits in Planung.
Gesetzliche Grundlagen § 67 Brandenburgische Bauordnung – BbgBO § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Stellplatzsatzung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz Anlagen:
Flurkarte Auszug aus dem Vermessungsplan
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