Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0596  

 
 
Betreff: Umsetzungsbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA12
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Hochbau Beteiligt:HB AL
    K_Liegenschaften
   OA_Brand-/Zivil-/Katastrophenschutz
   OA_Ordnungsamt
   K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Anlagen:
Anlage 1 - Flurkatasterauszug_St-FFW
Anlage 2 - Entwurfsplanung_St-FFW
Anlage 3 - Kostenermittlung_St-FFW

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Folgende Beschlüsse wurden bisher, zur Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen gefasst:

BV-GV/2021-0285 vom 25.03.2021 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen, Dorfstraße 16a Gemarkung Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 644.

BV-A1/2021-0115 vom 30.08.2021 Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen.

 

Nach Vermessung des Areals (siehe Anlage 1 - Flurkartenauszug) durch das beauftragte Vermessungsbüro Bohnebuck wurde festgestellt, dass durch die Eigentümerin des Flurstücks 197, die Flurstücke 645 und 470 der Gemeinde mit Nebenanlagen überbaut wurden. Es folgte somit eine gemeinsame Grenzfeststellung unter Teilnahme der Eigentümerin des Flurstücks 197, der Liegenschaftsabteilung der Gemeinde Wandlitz und des Vermessungsbüros Bohnebuck. Diese Grenzfeststellung wurde durch alle Beteiligten schriftlich anerkannt.

 

Hinweis der Kämmerei/SG Liegenschaften dazu: Die Eigentümerin des Flurstücks 197 wurde mehrfach aufgefordert letztmalig bis 31.10.23, ihr Recht auf Wegnahme der Bauwerke wahrzunehmen, hat davon jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gemeinde berechtigt, selbst den Rückbau zu veranlassen.

Die tatsächliche Umsetzung des Rückbaus von Gebäudeteilen ohne Beschädigung der verbleibenden Gebäude stellt eine besondere Herausforderung dar. Dies könnte dazu führen, dass eine fristgemäße Realisierung, auch auf Grund der angespannten personellen Situation im Hochbauamt, nicht umsetzbar ist und es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerin des Nachbargrundstücks rechtliche Mittel prüft. Die dargestellten Risiken und derzeit nicht einschätzbaren Unwägbarkeiten führen möglicherweise zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens. Eine verbindliche Einschätzung zum Zeitrahmen ist deshalb nicht möglich.  

 

Nichtsdestotrotz wurden nach Grenzfeststellung mehrere Grundrissvarianten r die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Stolzenhagen entwickelt und mit der Ortswehr Stolzenhagen, der Feuerwehr Unfallkasse, dem Ortsbeirat Stolzenhagen und dem Bauordnungsamt vom Landkreis Barnim abgestimmt.

Diese Entwurfsplanung wird nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass weiterführend die Genehmigungsplanung erarbeitet und der Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

12600.096101

1260007001

50.000

 

2021

12600.096101

1260007001

350.000

 

2022

12600.096101

1260007001

250.000

 

2024

12600.096101

1260007001

300.000

 


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz bestätigt die vorliegende Entwurfsplanung zum Bauvorhaben- Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen-.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen zur Planung wird auf Grundlage des vorliegenden Planungsstandes erteilt.
  3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Planung weiterführen zu lassen und die Baugenehmigung zu beantragen

 


Anlagen:

  1. Flurkartenauszug
  2. Entwurfsplanung Stand 22.08.2023
  3. Kostenermittlung Stand 22.08.2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Flurkatasterauszug_St-FFW (562 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwurfsplanung_St-FFW (2082 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kostenermittlung_St-FFW (964 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   23.08.2023 08:37:53   Christian Braungard