Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Folgende Beschlüsse wurden bisher, zur Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen gefasst: BV-GV/2021-0285 vom 25.03.2021 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Feuerwehr Stolzenhagen in der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen, Dorfstraße 16a Gemarkung Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 644. BV-A1/2021-0115 vom 30.08.2021 Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Stolzenhagen.
Nach Vermessung des Areals (siehe Anlage 1 - Flurkartenauszug) durch das beauftragte Vermessungsbüro Bohnebuck wurde festgestellt, dass durch die Eigentümerin des Flurstücks 197, die Flurstücke 645 und 470 der Gemeinde mit Nebenanlagen überbaut wurden. Es folgte somit eine gemeinsame Grenzfeststellung unter Teilnahme der Eigentümerin des Flurstücks 197, der Liegenschaftsabteilung der Gemeinde Wandlitz und des Vermessungsbüros Bohnebuck. Diese Grenzfeststellung wurde durch alle Beteiligten schriftlich anerkannt.
Hinweis der Kämmerei/SG Liegenschaften dazu: Die Eigentümerin des Flurstücks 197 wurde mehrfach aufgefordert letztmalig bis 31.10.23, ihr Recht auf Wegnahme der Bauwerke wahrzunehmen, hat davon jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gemeinde berechtigt, selbst den Rückbau zu veranlassen. Die tatsächliche Umsetzung des Rückbaus von Gebäudeteilen ohne Beschädigung der verbleibenden Gebäude stellt eine besondere Herausforderung dar. Dies könnte dazu führen, dass eine fristgemäße Realisierung, auch auf Grund der angespannten personellen Situation im Hochbauamt, nicht umsetzbar ist und es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerin des Nachbargrundstücks rechtliche Mittel prüft. Die dargestellten Risiken und derzeit nicht einschätzbaren Unwägbarkeiten führen möglicherweise zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens. Eine verbindliche Einschätzung zum Zeitrahmen ist deshalb nicht möglich.
Nichtsdestotrotz wurden nach Grenzfeststellung mehrere Grundrissvarianten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Stolzenhagen entwickelt und mit der Ortswehr Stolzenhagen, der Feuerwehr Unfallkasse, dem Ortsbeirat Stolzenhagen und dem Bauordnungsamt vom Landkreis Barnim abgestimmt. Diese Entwurfsplanung wird nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass weiterführend die Genehmigungsplanung erarbeitet und der Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
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