Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, eine Verkehrsanlagenplanung auf der Grundlage der HOAI Teil 3, Abschnitt 4 zu beauftragen. Der KITA-Neubau an der Mühlenstraße benötigt eine Verbesserung der Erschließungssituation. Neben der Ertüchtigung der Fahrbahnoberfläche ist das Hauptziel der Bau eines Gehweges, um eine sichere, fußläufige Anbindung an das Ortszentrum zu schaffen. Der Neubau des Gehwegs bringt wiederum notwendige Anpassungen an der Fahrbahn der Mühlenstraße hinsichtlich der Breite oder des Gefälles mit sich. In der detaillierten Aufgabenstellung für das Vorhaben (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) ist der Planungsansatz beschrieben, der die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr zwischen Prendener Straße und Koloniestraße vorsieht. Radverkehr soll weiterhin in beiden Richtungen möglich sein. Im Rahmen der Planung ist dieser Ansatz zu untersuchen und auszuarbeiten. Die weiteren Randbedingungen (Platzverhältnisse, Regenentwässerung, vorhandene Medien, verkehrliche Abläufe, Parkdruck des Sportplatzgeländes usw.) fließen in die Planung ein und sollen zu einer praktikablen Lösung führen. Im Haushalt sind finanzielle Mittel für die Planung bereitgestellt worden. Es ist beabsichtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich. Zur Ermittlung interessierter Ingenieurbüros ist der Angebotseinholung eine sog. Interessenbekundung über den Vergabemarktplatz Brandenburg vorgeschaltet worden. Letztlich konnten drei geeignete Büros am Vergabeverfahren beteiligt werden. Zwei Ingenieurbüros haben in Bezug auf die zu vergebende Planungsleistung Angebote eingereicht.
Das nach Angebotsauswertung wirtschaftlichste Honorarangebot hat die HVB Ingenieurgesellschaft mbH (Wandlitz) eingereicht. Insofern ist beabsichtigt, mit diesem Ingenieurbüro einen Vertrag für die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung abzuschließen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagenplanung der Teilertüchtigung Mühlenstraße wg. KITA-Neubaus, OT Klosterfelde an die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183, 16348 Wandlitz zu vergeben.
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