Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Herr Wolter wurde auf Vorschlag der Fraktion BVB/Freie Wähler in den Ausschuss für Wirtschaft, Sicherheit und Ordnung (A4) von der Gemeindevertretung berufen.
Im Auftrag der Fraktion wurde festgestellt, dass die Teilnahme des sachkundigen Einwohners Herr Wolter in den vergagenen 12 Monaten für nur eine Sitzung zu verzeichnen war und somit § 31 Abs.1 BbgKVerf analog anwendbar ist.
Die Fraktion BVB/Freie Wähler stellt den Antrag auf Abberufung und wird zu einem späteren Zeitpunkt von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 31 Abs. 1 BbgKVerf. § 43 Abs. 4 i.V.m § 41 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finazielle Auswirkung: Ja
25,00 € pro Sitzungsteilnahme gem. § 5 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz entfällt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Abberufung von Uwe Wolter.
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