Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Daher wurde in der Verwaltung unter Abwägung der Kosten-Nutzen beschlossen, Stromerzeuger anzuschaffen, die über einen Stromverteiler die Beleuchtung und die Beheizung der Objekte ermöglichen.
So wurden für die bereits beschlossenen 162.00 Euro bisher bestellt:
Drei 105-kVA-Aggregate (auf Trailer gelagert, so dass eine Beweglichkeit vorhanden ist), ein 40 kVA-Aggregat und ein 20-kVA-Aggregat.
Diese Geräte können im Bedarfsfall in den Mehrzweckhallen Wandlitz, Basdorf, Klosterfelde und Zerpenschleuse eingesetzt werden.
- ein 220 kVA-Aggregat für den Rathausbetrieb - weitere Aggregate (40 und 20 kVA) für die Gemeindezentren in Schönwalde und Stolzenhagen.
Darüber hinaus müssen für alle Einrichtungen elektrische Heizgeräte, Beleuchtungselemente und Kochmöglichkeiten beschafft werden. Bei einem großflächigen Stromausfall sollen die o.g. Gebäude als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen
Um die vorgenannten zusätzlichen Aggregate und Ausrüstungsgegenstände beschaffen zu können, bedarf es einer überplanmäßigen Ausgabe von ca. 190.000 €.
3 Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 60.000 € für die Beschaffung eines Lichtmaschinenanhängers LiMa 900/60 (Netzersatzgerät auf Anhänger) für die Freiwillige Feuerwehr Wandlitz eingestellt.
Für die Lieferung des LiMa wurde eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit einer Angebotsfrist bis zum 25.03.2022 durchgeführt. Es gingen 2 Angebote ein. Da diese den geschätzten Auftragswert von 60.000 € mit 110.496,26 € als günstigstes Angebot erheblich überschritten, wurde die Vergabe am 04.05.2022 aufgehoben. Nun wird angeregt, die Beschaffung eines Lichtmaschinenanhängers LiMa 900/60 dahingehend umzuwidmen, dass nunmehr sieben 20 kVA-Aggregate beschafft werden, um in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr als kritische Infrastruktur die Notstromversorgung für das Beheizen und die Beleuchtung schnellstmöglich zu gewährleisten. Diese Beschaffung hätte den Vorteil, dass Stromerzeuger, die auf den Fahrzeugen verlastet sind, auf den Fahrzeugen für den Einsatzfall verbleiben und die Notstromversorgung in den Gerätehäusern ohne Umbau gewährleistet ist.
Beschlusshistorie BV-GV/2022-0445 BV-GV/2022-0480
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja – siehe Sachdarstellung
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt weitere überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 190.000 € für den lokalen Zivil- und Katastrophenschutz der Gemeinde Wandlitz bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Darüber hinaus wird der Haushaltsansatz für ein Lichtmaschinenanhänger (Investitionsmaßnahme 1280000003) in die Beschaffung von sieben 20 kVA-Aggregaten umgewidmet.
Anlagen:
keine
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