Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0508  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Erarbeitung eines Notfallplans für die Gemeinde Wandlitz unter den Gesichtspunkten der Verknappung und der Kostensteigerung von Energieträgern sowie der verstärkten Aufnahme von Geflüchteten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL
   B_Bildungsamt
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.09.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.10.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag der Fraktionsgemeinschaft

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung:

 

Mit der BV-GV/2022-0445 hat die Gemeindevertretung Wandlitz Maßnahmen der Notfallplanungen bei großflächigem Stromausfall sowie Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen. Auf diesem Beschluss aufbauend sind auf Grund des fortdauernden Krieges in der Ukraine, den damit einhergehenden Sanktionen und den absehbaren Folgen auch für die Gemeinde Wandlitz weitere Maßnahmen notwendig.

 

Der Bevölkerungsschutz ist eine elementare Fürsorgepflicht der Kommune gegenüber dem Bürger. Seit Wochen warnt die Bundesregierung vor Katastrophenszenarien aufgrund fehlender Gaslieferungen und extreme Kostensteigerung im Stromsektor. Es ist nicht ausgeschlossen,  dass ein Totalausfall der wesentlichen Energieträger auch in Wandlitz zu sozialen Spannungen  hren kann. Ein präventiver Maßnahmeplan ist in dieser angespannten Ausnahmesituation unerlässlich und stellt lediglich eine Grundpflicht gegenüber dem schutzbefohlenen Bürger da.

 

Sollte zum Beispiel die Unterbrechung der Energieversorgung im Winter mehrere Tage andauern, werden Notunterkünfte benötigt werden, die alternativ mit Wärme und Strom versorgt werden müssen. Wer übernimmt die Koordinierungsstelle der Gemeinde, welche Mitarbeiter werden dieser unterstellt? Wie können notwendige Informationen bei längerem Stromausfall weiter geleitet werden? Gibt es Gebäude,  welche unabhängig von Strom und Gas beheizt werden können z.B. Firmen?

Im Maßnahmeplan sollte die Ernährung der Bevölkerung mitgedacht und im Notfall auch sichergestellt werden. Die inflationsbedingte Preissteigerung, auch im Lebensmittelsektor, könnte in den Wintermonaten für bestimmte Bevölkerungsgruppen ein existenzielles Problem darstellen.

 

Auch hier empfiehlt die Bundesregierung sich entsprechende Vorräte anzuschaffen. Was ist aber mit Menschen in unserer Gemeinde, die dazu gar nicht in der Lage sind? In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob wir auf die Aufnahme weiterer Kriegsflüchtlinge, insbesondere in unseren Kitas und Grundschulen ausreichend vorbereitet sind?

In Anbetracht der Gesamtumstände hält der Antragssteller es für erforderlich, geeignete Maßnahmen, auch im Verwaltungssektor, der Gemeinde zu treffen. Hohe Energiepreise belasten den Gemeindehaushalt und sind nach Möglichkeit durch Minderverbrauch zu kompensieren. Diese Maßnahmen sollten ebenfalls erarbeitet und in einem entsprechenden Plan fixiert und der Bevölkerung rechtzeitig bekanntgegeben werden. Maßnahmen könnten z.B. Reduzierung der Straßenbeleuchtung, Temperaturregelung in Kommunalen Gebäuden etc.… sein.

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§§ 28ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Finanzielle Auswirkungen: 

 

nnen noch nicht beziffert werden

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung zeitnah, spätestens bis zum 31.10.2022 einen Notfallplan für die Gemeinde Wandlitz unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung/Abschaltung von Energieleistungen (Strom/Gas) sowie der verstärkten Aufnahme von Gefchteten zu erarbeiten.

 

Dabei sind folgende Punkte vorrangig zu klären:

1. Welche Folgen hätte ein längerer Strom- oder Gasausfall in Wandlitz für die kommunale Infrastruktur und wie können die Folgen minimiert werden?

 

2. Die Verwaltung erarbeitet Einsparvorschläge für Strom und Gas in kommunalen Einrichtungen und kommunalen Wohnungen. Alternativen zur Versorgung werden geprüft.

 

3. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur zusätzlichen Versorgung mit Strom oder Gas z.B.

1. Alten- und Pflegeheime, 2. Kitas und Schulen, 3. öffentliche Gebäude, welche geeignet sind,  glichst viele Personen aufzunehmen, 4. Verwaltungsgebäude;

 

4. Die Verwaltung prüft, analog dem Beispiel anderer Kommunen, welche Gebäude/Räume für die Bürger als Wärmehallen zur Verfügung gestellt werden können, die zum einen auf Grund der erhöhten Gas- und Strompreise nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnungen zu heizen und zum anderen für den Fall, das großflächig die Gas- und Stromversorgung ausfällt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Sicherstellung der Ernährungslage der Bevölkerung im Katastrophenfall zu erstellen.


Anlagen:

 

Originalantrag der Fraktionsgemeinschaft

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag der Fraktionsgemeinschaft (372 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.09.2022 13:15:48   Sophie Seefeldt