Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0488  

 
 
Betreff: Abstimmung in der Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes
hier: Aufnahme einer zeitlich befristeten Verbrauchsbeschränkung in die Wasserversorgungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.06.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel des Menschen. Mit großem Aufwand wird es aus den Tiefen der Erde gefördert, von Eisen und Mangan befreit und streng geprüft in höchster Qualität in die Haushalte geschickt. Wir hier in Deutschland haben das Glück, diese wertvolle Ressource unserer Erde rund um die Uhr scheinbar unbegrenzt nutzen zu können.

 

Die Gemeinde Wandlitz, wie auch das Land Brandenburg mussten in den zurückliegenden Jahren mit deutlich zu trockenen und zu warmen Wetterverhältnissen umgehen. Neben Trockenperioden im Frühjahr und Hitzewellen im Sommer gab es auch in den eigentlich regenreichen Monaten des Herbstes und des Winters zu wenig Niederschläge. Gerade die Jahreszeiten, in denen sich Vegetation entwickelt und entfaltet, ist zu wenig natürlicher Niederschlag eine Bedrohung für den Status Quo unserer Natur und Umwelt.

 

Währenddessen sich zu wenig Niederschlag in den Wäldern und auf den Feldern durch zu niedrige Erträge, Schäden durch Schädlinge und ein beschleunigtes Absterben von Bäumen ausdrückt, wird in den Gärten unserer Siedlungen versucht, durch die Hinzuführung von Trinkwasser die natürliche Haptik und Optik zu erhalten. Für viele unserer Bürgerinnen und Bürger ist ein gepflegter Garten Anspruch und Teil ihres Lebens auf dem Land.

 

Die bereits in den Jahren 2020 und 2021 geführte Diskussion zur Leistungsfähigkeit der örtlichen Wasserversorgung hat der Gemeinde vor Augen geführt, wie kostbar das durch den NWA geförderte Gut Trinkwasser ist.

 

In erster Linie dient Trinkwasser als Nahrungsmittel und als Brauchwasser zur Nutzung in unseren Gebäuden. Mindestens seit den Extremsommern 2018 / 2019 belegen die Messwerte des Zweckverbandes, dass ein Großteil der Fördermenge in der Vegetationsperiode zur Bewässerung der Gärten und Grundstücke sowie für die Reinigung und Befüllung von Pools und Teichen genutzt wird. Die nachweislich vor allem in den Nachmittagsstunden und am Wochenende zusätzlich beanspruchten Wassermengen führten das über Jahrzehnte gewachsene Leitungsnetz an seine hydraulischen Grenzen. Wiederholt hat sich bewiesen, dass der temporäre Druckmangel auf eine dreifach höhere Netzentnahme in den Spitzenzeiten zurück zu führen ist. Mit anderen Worten: Mehr als das doppelte dessen, was die NWA-Kundinnen u. -Kunden zum Trinken, Duschen, Waschen und Reinigen brauchen, wurde in die Gärten verteilt und in Polls gefüllt. Um dieser Entwicklung nachhaltige Grenzen zu setzen müssen wir insbesondere zum Schutz der lebenswichtigsten Ressource und nicht zuletzt zur Gewährleistung einer gesetzlich vorgegebenen sicheren Trinkwasserversorgung über tageszeitliche Einschränkungen für Brauchwasserentnahmen reden.

 

Seit dem Jahr 2019 hat der NWA ein großes Paket von Maßnahmen zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung auf den Weg gebracht. Dazu werden zusätzliche Hauptversorgungsleitungen, Zwischenspeicher und Druckerhöhungsstationen gebaut. Das Investitionsprogramm umfasst ca. 8 Mill. Euro. Dies sollen in erster Linie die Versorgungssicherheit und die Qualität der Lieferung sichern. Die Quantität bleibt davon zunächst unberührt, da sie durch weitere Anschlussnehmer in der Zukunft begründet wird. Das aktuell nachgewiesene Grundwasserdargebot wird die hochgerechnete Anschlusszunahme auch in Zukunft abdecken können.

 

Wir müssen uns allerdings vor Augen führen, dass zur Versorgungssicherheit nicht nur eine entsprechende Menge an Rohren, Leitungen und technischer Infrastruktur gehört. Dies sollte uns aber nicht davon abhalten, im Sinne der Generationengerechtigkeit über die nachhaltige Nutzung der Ressource zu sprechen. Eine regenerative Nutzung dieser Ressource ist derzeit noch nicht möglich, da uns dazu eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft fehlt. Alles Wasser was gepumpt wird versickert oder verdunstet in unseren Gärten, oder fließt durch unsere Häuser und Klärwerke in Nord- und Ostsee. Im vergangenen Jahrhundert kamen noch ca. 1 % der Niederschlagsmenge in den Grundwasserleitern an. Dafür braucht das Wasser ca. 30 Jahre. In diesem Jahrhundert sieht das anders aus. Unsere Böden sind bis in Tiefen von 2 m ausgetrocknet. Es wird also keine, bis fast keine oberflächennahe Grundwasserneubildung geben.

 

Vor dem Hintergrund ist die Betrachtung der Wasserverwendung dringend geboten. Hierbei können drei Handlungsoptionen im Vordergrund stehen. Zum einen Wassersparen, zum anderen Erhöhen der Effektivität und zum dritten Aufbau einer teilweisen Kreislaufwirtschaft. Das Wassersparen wird in unseren Häusern schon mit vielen technischen Maßnahmen begleitet. Für eine Kreislaufwirtschaft fehlt der spezifische wissenschaftlich- technische Ansatz und die notwendige Reinigungsleistung der Klärwerke.

 

Sinnvoll und kurzfristig umsetzbar ist die Erhöhung der Wirksamkeit der Ressource bei der Nutzung als Garten- und Poolwasser. Es ist im Sommer nicht sinnvoll, Wasser auf Rasen und Beete zu verteilen, wenn die Sonne bereits auf dem Weg zum Boden einen Teil des Wassers verdunstet. Pflanzen benötigen Wasser zum Wachsen und verdunsten einen Teil des aufgenommenen Wassers. Dadurch wird mittelbar unsere Umwelt gekühlt. Das Wasser im Boden wird von Mikroorganismen benötigt. Das ist unbestritten und unsere Gärten übernehmen zweifelsohne eine große Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt. Ein Wässern der Gärten in den Mittags- und Nachmittagsstunden ist jedoch nachweislich eine Verschwendung. Durch die Sonneneinstrahlung und Hitze verdunstet ein Großteil des Wassers. Genauso ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, verschmutztes Poolwasser nicht komplett zu ersetzen, sondern mit vertretbarem Aufwand qualitätsgerecht aufzubereiten.

 

Angesichts des zwingend notwendigen Schutzes unserer Wasserressource sollte der NWA eine Nutzungsbeschränkung jährlich vom 1. April bis zum 30. September, in der Tageszeit von 8 – 20 Uhr aus den hier ausgeführten Gründen in die Wasserversorgungssatzung aufzunehmen. Die Verbandsversammlung findet voraussichtlich am 23. Juni 2022 statt. In der Abend-, Nacht- und Morgenzeit von 20 – 8 Uhr soll die Bewässerung der Gärten möglich sein.

 

Es muss auch gelingen, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und des Verbandsgebietes bei einer derart gewichtigen Änderung mitzunehmen und zu überzeugen. Denn von uns allen wird eine Änderung liebgewonnener Tagesabläufe und Errungenschaften erwartet. Wir hoffen auf die Bereitschaft aller Nutzer der Ressource zu einem verantwortungsvollen Umgang beizutragen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§19 Abs. 7 GKGBbg  


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hält die Vertretungspersonen der Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung des NWA an, für die Aufnahme einer Verbrauchsbeschränkung (umgangssprachlich Sprengverbot genannt) im Zeitraum 01. April bis 30. September von 8:00 bis 20:00 Uhr in die Wasserversorgungssatzung zu stimmen.


Anlagen:

 

keine

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.06.2022 08:59:59   Laura Hennig