Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0177  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Bebauungsplan Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlich Langer Trödel" der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse, 1. Änderung, Gemarkung Zerpenschleuse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HA_Hauptamt
    HB AL
   Bgm_Stabsstellen
   HB_Hochbau
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
21.06.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
29.08.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Befreiungsantrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlicher Langer Trödel, 1. Änderung“ auf dem Grundstück in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, Zum Wasserkreuz 109, Flur 7, Flurstück 601 vor.

 

Die zutreffende Textliche Festsetzung

II „Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 und 19 BauNVO des Bebauungsplans lautet:

  1. In den mit SO1 gekennzeichneten Gebieten darf die zulässige Grundfläche der Baugrundstücke um max. 40 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden. Nebengelasse (Gartenhäuser bzw.- schuppen) sind bis zu einem Gesamtvolumen von 10 m³ je Ferienhausgrundstück zulässig.

Die Antragstellerin hat zwei Nebengelasse, einen Gartenschuppen und eine Gartenfasssauna, mit einem Gesamtvolumen von ca. 13,66 m³ auf ihrem Gartengrundstück errichtet. Sie beantragt dementsprechend eine Abweichung von 3,66 m³.

Sie bezieht sich in ihrer Begründung auf § 31 Abs. 2 BauGB.

"(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt

werden und....

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist...

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist."

Die Antragstellerin hat das Einverständnis ihrer Nachbarn eingeholt.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich nicht vertretbar und mit den Zielen der Planung unvereinbar.

 

Im Flächennutzungsplan Zerpenschleuse ist das Gebiet der Marina Zerpenschleuse als Sondergebiet für Freizeit und Erholung dargestellt.

 

Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet soll einem stark durchgrünten Baugebiet mit offener und aufgelockerter Bebauung entsprechen. Des Weiteren soll primär das touristische und freizeitbezogene Potenzial gesichert und weiter ausgebaut werden. Der Blick auf den Landschaftsraum zum Kanal soll freigehalten und erlebbar sein. Die Intention der Planung ist also, gerade nicht das in allgemeinen Wohngebieten übliche Errichten von Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Ställen, Terrassenanlagen, Schuppen oder Pools zuzulassen, sondern vielmehr, eine Siedlung nach skandinavischem Vorbild mit einem offenen, einladenden und übersichtlichen Freizeit- und Erholungscharakter zu etablieren. Bei baulichen Anlagen soll dementsprechend Zurückhaltung geübt werden. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als extensives Grünland anzulegen.

Erschwerend kommt der Vorbildcharakter einer möglichen Zustimmung hinzu. Diese könnte potentielle Nachahmer ansprechen und so den Charakter der offenen Ferienhaussiedlung gefährden sowie weitere Versiegelung von Grundstücksflächen fördern.

Der Gemeindeverwaltung liegen zur gleichen Thematik vier weitere Befreiungsanträge (Stand 13.05.2022) mit noch größeren Überschreitungen der zulässigen 10m³ vor. Bei der großen Anzahl an Ferienhausgrundstücken würde die Zustimmung zum Befreiungsantrag sehr wahrscheinlich den Bau weiterer Nebengelasse nach sich ziehen.

 

Die Antragstellerin hat ihre Einwilligung zur Veröffentlichung von Anträgen im Amtsinformationssystem gemäß DSGVO erteilt.

 

Gesetzliche Grundlagen


§ 29 ff   Baugesetzbuch

§ 2   Kommunalverfassung

§ 3   Zuständígkeitsordnung


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen.


Anlagen:

 

Befreiungsantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Befreiungsantrag (1908 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   19.05.2022 08:53:16   Laura Hennig