Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 11/2021 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 18.10. bis 19.11.2021 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 18.10.2021 schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden insgesamt 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Insgesamt gingen 19 Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Die wesentlichen Inhalte und abwägungsrelevanten Sachverhalte aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Wird den Abwägungsvorschlägen gefolgt, kommt es zu mehreren Änderungen bzw. Ergänzungen der Festsetzungen des Bebauungsplans:
- Ergänzend zum „Baumerhalt“, wie er als Ziel der Planung formuliert ist, wird ein Pflanzgebot für Bäume in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Protokoll Punkt 1.17). - Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Teilfläche des Flurstücks 2 der Flur 5 wird gemäß der Stellungnahme der Forstbehörde als Wald festgesetzt (siehe Protokoll Punkt 12.4). - Der Stichtag für die Inanspruchnahme des erweiterten Bestandsschutzes wird auf den Tag des Satzungsbeschlusses geändert. Darüber hinaus erfolgt zum besseren Verständnis eine Neuformulierung der Festsetzungen dieses erweiterten Bestandsschutzes (bereits genehmigte bzw. rechtmäßig errichtete Vorhaben dürfen ggf. den Festsetzungen widersprechen). - Der in der textlichen Festsetzung 7.2 enthaltene Hinweis auf die Anordnung eines Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten wird gestrichen.
Darüber hinaus wurden weitere Änderungen vorgenommen, die einen ausschließlich klarstellenden Charakter haben und zu keiner inhaltlichen Änderung der Planung führen.
Bestandteil der Abwägungsvorschläge ist die Festsetzung eines Pflanzgebotes, bezogen auf Grundstücke ohne Baumbestand. Dieses Gebot, welches außerdem zur Wiederherstellung des Waldcharakters der Siedlung beitragen würde und bisher nicht in den Textlichen Festsetzungene enthalten war, berüht die Grundzüge der Planung im Sinne des BauGB § 4a Abs. 3.
Unter dieser Prämisse ist eine erneute Auslegung des Plans erforderlich, die Stellungnahmen sind nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen kann daher angemessen verkürzt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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