Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Ev. Kirchengemeinde Prenden stellte am 07.01.2022 den Antrag auf einen jährlichen Zuschuss zur Bewirtschaftung des Friedhofes. Da der Antrag nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 einging, käme erst eine Förderung ab dem Jahr 2023 in Frage.
Der Verwaltung liegt eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung für die Bewirtschaftung des Friedhofes der Kirchengemeinde vor. Danach erwirtschaftete der Friedhof in den Jahren 2018 bis 2020 ein Defizit von 9.764,70 € (entspricht etwa 3.250 € pro Jahr). Auch die im Jahr 2020 erfolgte Gebührenanhebung konnte das Defizit nicht maßgeblich verringern.
Die Friedhofsgebühren sind im Bereich Erdwahlgrab und Urnenwahlgrab günstiger als bei kommunalen Friedhöfen. In Prenden wird allerdings zusätzlich Wassergeld erhoben. Die Gebühren für die Urnengemeinschaftsanlage liegen in Prenden dagegen fast vier Mal so hoch wie bei kommunalen Friedhöfen. Insofern kann eingeschätzt werden, dass die Kirchengemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten durchaus ausschöpft. Auch sind die Ausgaben im Verhältnis zu bewirtschafteten Flächen günstiger als bei kommunalen Friedhöfen.
Das Anliegen der Kirchengemeinde Prenden auf einen Zuschuss für die Friedhofsbewirtschaftung kam für die Verwaltung nicht überraschend. Die Kirchengemeinde Schönwalde wird schon seit dem Jahr 2013 jährlich mit 3.600 € für die Bewirtschaftung des Friedhofes in Schönwalde bezuschusst. Gerade die derzeit stattfindende Strukturreform innerhalb der Evangelischen Kirche wird die Aufrechterhaltung dieser defizitären Aufgaben nicht einfacher machen. Außerdem sinken die allgemeinen Deckungsmittel der Evangelischen Kirchengemeinden aufgrund stagnierender oder rückläufiger Mitgliederzahlen.
Was wäre die Folge, wenn der Friedhof nicht mehr für die Kirchengemeinde finanzierbar wäre? Die Kirchengemeinde könnte diesen Friedhof schließen. Dann fiele die Aufgabe gem. §27 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes an die Kommune. Diese hätte dann das volle Defizit zu tragen oder, sofern die Gemeinde Wandlitz den Friedhof in Prenden nicht bewirtschaften könnte, könnte sie dem „öffentlichen Bedürfnis“ gemäß §27 mit Angeboten nahgelegener kommunaler Friedhöfe in Klosterfelde oder Zerpenschleuse begegnen.
Dies wäre aus Sicht der Verwaltung für die Bewohner des Dorfes nicht hinnehmbar. Friedhöfe sind Teil des Dorfes und Orte des Gedenkens. Sie sind jenseits des bloßen Kostenfaktors identitätsstiftend und von kulturhistorischer Bedeutung als Orte der Trauer und der Begegnung.
Da auch die Evangelische Kirchengemeinde dasselbe Verständnis hat und den Prendener Kirchfriedhof erhalten möchte, wird sie daher auch weiterhin ihren möglichen Teil zum Erhalt des Friedhofs beitragen.
Die Verwaltung befürwortet daher die Zahlung eines Zuschusses.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Bestattungsgesetz Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 2.000 € an die Ev. Kirchengemeinde Prenden für die Bewirtschaftung des Friedhofes in Prenden ab dem Jahr 2023.
Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und seitens der Kirchengemeinde jährlich die Notwendigkeit nachgewiesen wird.
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