Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2022-0171  

 
 
Betreff: Zuschuss ab dem Jahr 2023 an die Ev. Kirchengemeinde Prenden für die Bewirtschaftung des Friedhofes im Ortsteil Prenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:OA_Ordnungsamt
    KM_Kulturamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
09.05.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
18.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
23.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.05.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022-01-07 Zuschussantrag Friedhof

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Ev. Kirchengemeinde Prenden stellte am 07.01.2022 den Antrag auf einen jährlichen Zuschuss zur Bewirtschaftung des Friedhofes. Da der Antrag nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 einging, käme erst eine Förderung ab dem Jahr 2023 in Frage.

 

Der Verwaltung liegt eine Einnahme-Ausgaben-Rechnungr die Bewirtschaftung des Friedhofes der Kirchengemeinde vor. Danach erwirtschaftete der Friedhof in den Jahren 2018 bis 2020 ein Defizit von 9.764,70 € (entspricht etwa 3.250 € pro Jahr). Auch die im Jahr 2020 erfolgte Gebührenanhebung konnte das Defizit nicht maßgeblich verringern.

 

Die Friedhofsgebühren sind im Bereich Erdwahlgrab und Urnenwahlgrab günstiger als bei kommunalen Friedhöfen. In Prenden wird allerdings zusätzlich Wassergeld erhoben. Die Gebühren für die Urnengemeinschaftsanlage liegen in Prenden dagegen fast vier Mal so hoch wie bei kommunalen Friedhöfen. Insofern kann eingeschätzt werden, dass die Kirchengemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten durchaus ausschöpft. Auch sind die Ausgaben im Verhältnis zu bewirtschafteten Flächen günstiger als bei kommunalen Friedhöfen.

 

Das Anliegen der Kirchengemeinde Prenden  auf einen Zuschuss für die Friedhofsbewirtschaftung kam r die Verwaltung nicht überraschend. Die Kirchengemeinde Schönwalde wird schon seit dem Jahr 2013 jährlich mit 3.600 €r die Bewirtschaftung des Friedhofes in Schönwalde bezuschusst. Gerade die derzeit stattfindende Strukturreform innerhalb der Evangelischen Kirche wird die Aufrechterhaltung dieser defizitären Aufgaben nicht einfacher machen. Außerdem sinken die allgemeinen Deckungsmittel der Evangelischen Kirchengemeinden aufgrund stagnierender oder rückläufiger Mitgliederzahlen.

 

Was wäre die Folge, wenn der Friedhof nicht mehr r die Kirchengemeinde finanzierbar wäre? Die Kirchengemeinde nnte diesen Friedhof schließen. Dann fiele die Aufgabe gem. §27 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes an die Kommune. Diese hätte dann das volle Defizit zu tragen oder, sofern die Gemeinde Wandlitz den Friedhof in Prenden nicht bewirtschaften nnte, könnte sie dem „öffentlichen Bedürfnis“ gemäß §27 mit Angeboten nahgelegener kommunaler Friedhöfe in Klosterfelde oder Zerpenschleuse begegnen.

 

Dies re aus Sicht der Verwaltung für die Bewohner des Dorfes nicht hinnehmbar. Friedhöfe sind Teil des Dorfes und Orte des Gedenkens. Sie sind jenseits des bloßen Kostenfaktors identitätsstiftend und von kulturhistorischer Bedeutung als Orte der Trauer und der Begegnung.

 

Da auch die Evangelische Kirchengemeinde dasselbe Verständnis hat und den Prendener Kirchfriedhof erhalten möchte, wird sie daher auch weiterhin ihren glichen Teil zum Erhalt des Friedhofs beitragen.

 

Die Verwaltung befürwortet daher die Zahlung eines Zuschusses.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Bestattungsgesetz

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

2.000

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 2.000 € an die Ev. Kirchengemeinde Prenden für die Bewirtschaftung des Friedhofes in Prenden ab dem Jahr 2023.

 

Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und seitens der Kirchengemeinde hrlich die Notwendigkeit nachgewiesen wird.

 


Anlagen:

 

Antrag der Kirchengemeinde Prenden vom 07.01.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-01-07 Zuschussantrag Friedhof (1082 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   13.04.2022 09:36:02   Claudia Schmid-Rathjen