Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0447  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2"
Durchführung des Abwägungsverfahrens zum erneuten Beteiligungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
220312_Protokoll_AGSitzung
220321_Abwaegung(2)

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

I.

Zur Dringlichkeit der Beratung und Beschlussfassung in der o.g. Beratungsfolge wird im Fließtext ausführlich Stellung genommen. Es wird die Zuerkennung der Dringlichkeit unter Beachtung dieser Ausführung beantragt.

 

II.

Die Gemeindevertretung hat am 1. Dezember 2021 unter BV-GV/2021-0355 die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee, Bereich 2“ beschlossen. Die erneute Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 134/2021 vom 15. Dezember 2021 veröffentlicht und fristgerecht vom 23. Dezember 2021 bis zum 28. Januar 2022 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die öffentliche Auslegung informiert Im Zuge dieses erneuten Beteiligungsverfahrens beantragte der u.a. Landkreis Barnim eine Fristverlängerung, so dass das Abwägungsprotokoll mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung fertig gestellt werden konnte.

In der Beschlussfolge wurden Termine zur Weiterführung des Verfahrens für den Bereich 2 festgelegt. So sollte bis zum 28. Februar 2022 die Beschlussfassung als Satzung vorbereitet werden, wenn es zu keinem Verlängerungsantrag der Träger öffentlicher Belange kommt. Ist dies aber der Fall, wird Ende März 2022 als letzter Termin zur Abwägung und Beschlussfassung festgesetzt.

Die AG L 100 hat in ihrer Sitzung am 16. März.2022 entsprechend nochmals auf die besondere Dringlichkeit des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen und bittet um Aufnahme der Beschlussvorlage zur Durchführung des Abwägungsverfahrens in den laufenden Sitzungsturnus, um so das angestrebte Ziel, das schnellstmögliche Inkrafttreten des BebauungsplanesL 100 Wandlitzsee, Bereich 2“, zu erreichen.

Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus folgenden Gründen:

Grundsätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, in Hinblick auf Bauanträge bzw. Bauvoranfragen die Sicherungsinstrumente des §§ 14 ff. BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) einzusetzen, dies ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee, Bereich 2“ jedoch nicht mehr möglich.

Ziel ist es, Vorhaben und Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, zu verhindern.

Dies ist insbesondere im Bereich der Flurstücken 918 - 925 der Flur 4 (MI 10) von besonderer Relevanz. Der Erhalt und die Weiterführung der kleinteiligen Chausseebebauung ist ein zentrales Planungsziel des Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2", das bereits im Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.01.2021 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2020-0263 bestätigt wurde. Ein Ersatz der bestehenden Bebauung soll nur durch Gebäude gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und mit gleichen Dachformen erfolgen. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes wäre auf diesen Grundstücken den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB entsprechend, jedoch auch eine Bebauung, die eben diesem Planungsziel zuwideruft, zulässig. Diese mögliche, politisch nicht gewollte Entwicklung gilt es zu verhindern.

Die Abwägungstabelle berücksichtigt aufgrund der Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zwei Varianten:

Die Variante A entspricht mit einer kleinteiligen Bebauung im vorderen Grundstücksteil der Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 den beiden ausgelegten Entwürfen und damit den bisherigen Beschlüssen der Gemeindevertretung. Auch in der Sitzung vom 1. Dezember 2021 wurde mehrheitlich (Zustimmung: 13; Ablehnung: 12; Enthaltung 1) für die Variante A gestimmt.

Die Variante B stellt einen Vorschlag dar, der in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt wurde und der gegenüber der Planung entsprechend dem Bauvorbescheid, einen von 5 auf 10 m vergrößerten Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. 14 m zum Gehweg und 20 m zur Fahrbahnmitte vorsieht (Ermöglichung eines Vorplatzes). Darüber hinaus soll straßenseitig ein Staffelgeschoss festgesetzt werden, so dass der Bau weniger massiv wirken würde.

In der Sitzung der AG L 100 am 16. März.2022 haben sich die anwesenden Mitglieder für die Variante A ausgesprochen. Im Gegensatz zur Variante B ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich, nach Einarbeitung der Abwägungsergebnisse in den Bebauungsplanentwurf kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

- 12.10.2017: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee"

(BV-GV/2017-0398)

- 12.10.2017: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den

Geltungsbereich des Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" (BV-GV//2017-

0402)

- 06.12.2018: Beschluss über die Konkretisierung der Planungsziele (BVGV//

2018-0519)

- 05.12.2019: Beschluss über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre

(BV-GV//2019-0041)

- 03.12.2020: Beschluss über die 2. Konkretisierung der Planungsziele (BVGV/

2020-0233)

- 21.01.2021: Beschluss über die Teilung des Geltungsbereiches und die

Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 (BV-GV/2020-0263)

-25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1 (BV-GV/2021-0290)

25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3 (BV-GV/2021-0291)

 

09.09.2021: Beschluss über die Durchführung des Abwägungsverfahrens für den Bereich 2 (BV-GV/2021-0354)

 

01.12.2021: Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für den Bereich 2 (BV-GV/2021-0355)

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz  


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

51100529158

 

40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

1) Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan gemäß Variante B zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung.

2) Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 


Anlagen:

 

Protokoll der Sitzung der AG L 100 vom 16. März 2022

Abwägungsprotokoll (Stand: März 2022)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220312_Protokoll_AGSitzung (331 KB)    
Anlage 2 2 220321_Abwaegung(2) (921 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   13.10.2022 10:07:01   Laura Hennig