Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0446  

 
 
Betreff: Einführung der Smart Village App für die Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
04.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
GemeindeWandlitz_Argumentarium_APP_2022-03-07

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz möchte eine App auf Basis der Smart Village App einführen.

Die Smart Village App ist ein konkretes Ergebnis der Brandenburger Digitalisierungsstrategie von 2018 und wurde am Beispiel des Smart Village Bad Belzig entwickelt. Die eigens entwickelte Bürgerservice App ist für den jeweiligen Nutzer kostenfrei und bietet eine benutzerfreundliche mobile Plattform, die digitale Services einer Kommune, Nachrichten und Veranstaltungen bündelt.

 

Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie hat die Landesregierung die Entwicklung einer Smart Village App für die digitale Modellkommune Bad Belzig gefördert. Diese wurde am 13. August 2019 veröffentlicht. Die Smart Village App wird nunmehr auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt, wobei sie jeweils für diese angepasst werden kann.

Mit der Smart Village App sollen digitale Anwendungen und Dienstleistungen zusammengefasst und erprobt werden, um Chancen der Digitalisierung im ländlichen Raum zu erschließen. Die Smart Village App soll einen Beitrag zur Verbesserung von Information und Vernetzung im ländlichen Raum leisten und damit die Lebensqualität in bestehenden und neuen kommunalen Strukturen verbessern sowie die Attraktivität des öffentlichen Raumes erhöhen. Insbesondere sollen auf diese Weise auch einfache Zugangsmöglichkeiten zu Online-Verwaltungsdienstleistungen angeboten werden.

Dabei steht die Idee im Vordergrund, dass sich durch die Nutzung digitaler Technologien und internetbasierter Anwendungen spezifische Herausforderungen in ländlichen Regionen besser lösen lassen. Durch das Zusammenfassen verschiedener Anwendungen sollen zudem Synergien erzeugt und diese sich gegenseitig sowohl in der Anwendung selbst als auch in der Akzeptanz beim Endnutzer unterstützen.

 

Ein weiterer Faktor ist die Bildung eines Netzwerkes der Smart Village-Kommunen zum Zweck der Arbeitsteilung, der Kostenreduzierung und der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Synergieeffekten aus Ideen und Erfahrungen der einzelnen Beteiligten.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg fördert die Einführung der Smart Village App mit bis zu 20.000,- Euro. Darin enthalten ist die Nachnutzung der App, deren inhaltliche Anpassung auf die jeweiligen kommunalen Bedürfnisse sowie die zur Einführung der App notwendigen Marketingzwecke. Zu diesem Zweck ist ein Antrag auf Fördermittel notwendig.

 

Wichtige Vorgaben der Förderrichtlinie sind beispielsweise:

-          Verpflichtung, am Projekt „Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB)“ teilzunehmen,

-          Erarbeitung eines auf die Antragstellerin zugeschnittenen Konzeptes zur Anpassung der als Open Source bereitgestellten App; dieses soll u.a. beinhalten, mit welchen internen und externen Partnern zusammengearbeitet werden soll,

-          Verpflichtung, die App mindestens fünf Jahre nach Auslaufen der Förderung weiter zu betreiben

 

Die einmalige Fördersumme deckt folgende Leistungen ab:

-          die einmalige Anpassung der App auf die jeweilige Kommune,

-          ein Beitrag zu den laufenden Kosten des ersten Jahres sowie

-          Aufwendungen für Marketing zur Einführung der App.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Nachnutzung der Smart Village App für Brandenburger Kommunen (Smart Village App RL)

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/smart_village_app_2020

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Betrag in EURO

Gesamtaufwendungen im Zeitraum von 6 Jahren

42.500,00

Abzgl. beantragbare Zuwendung/Fördermittel:

20.000,00

Eigenanteil Gemeinde Wandlitz

22.500,00

 

Hinweis:

Das zugrundliegende Fördermittelbudget ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

 

1. Jahr Nutzung der 20.000 € der Fördermittel

Im 1. Jahr müssen die Fördermittel von 20.000 €r die App ausgegeben werden.

Dies beinhaltet:

Einrichtung der App mit Smart Village Solutions,

Einführung der App mit begleitenden Marketingmaßnahmen

 

 

 

Folgekosten

Die Folgekosten für das 2-6. Jahr belaufen sich auf

4.500,00 €hrlich für Hosting, Support und Updates*

22.500,00 € insg. für 5 Jahre

*375,00 € als monatliche Fix-Kosten für den Support durch Smart Village Solutions

 

Zusätzliche Kosten: nicht definiert

Eigenleistungen durch die Gemeinde Wandlitz aus IT, Marketing, PR und Öffentlichkeitsarbeit

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung einer App für die Gemeinde Wandlitz basierend auf der App der Smart Village Solutions. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung.

 

  1. Die notwendigen finanziellen Mittel ab dem zweiten Jahr nach der Einführung der App werden im Rahmen der Haushaltsplanung der Folgejahre bereitgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Ausschreibung für die Umsetzung und den Service in den Folgejahren erforderlich ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Verträge abzuschließen.

 


Anlagen:

 

Wie funktioniert die Smart Village App?

Erklärt am Beispiel der Bad Belzig App Ein Projekt von Smart Village Solutions und der Stadt Bad Belzig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GemeindeWandlitz_Argumentarium_APP_2022-03-07 (1927 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.05.2022 10:39:25   Laura Hennig