Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0443  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle" , Gemarkung Schönwalde
Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
31.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Dammsmühle BP Entwurf_Abwägungsprotokoll_2022-02-28_Änd 2022-03-09
Dammsmühle BP _Abwägungsprotokoll_ nach Änderung GV 05.05.2022 S. 66

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im Juli 2016 wurde unter BV-GV/2016-0253 der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Schlossareals Dammsmühle mit einem potentiellen Vorhabenträger befürwortet.

Die Gemeindevertretung fasste am 05.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger wurde im August 2020 abgeschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand vom 23.09. bis 24.10.2020 statt.

Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches (Verkleinerung).

 

r die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend in den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB eingeflossen.

 

Vom 18.10. bis 22.11.2021 fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

 

Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen zweirgereinwendungen hervor. Die Auswertung dieser und der weiteren eingegangenen Stellungnahmen ist den Abwägungsunterlagen entnehmbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschusshistorie/ vorangegangene Vorlagen

 

BV-GV/2016-0253  Grundsatzbeschluss

BV-GV/2019-0065  Aufstellungsbeschluss

BV-GV/2021-0332  Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich

BV-GV/2021-0333  Auslegungsbeschluss

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a) als Einzelbeschluss: Dreigeschossigkeit, Seite 70 des Abwägungsprotokolls

und

b) als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge bei der abschliessenden Planbearbeitung berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen:

 

-          Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange

-          Abwägungsprotokoll Teil 1 - Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dammsmühle BP Entwurf_Abwägungsprotokoll_2022-02-28_Änd 2022-03-09 (883 KB)    
Anlage 2 2 Dammsmühle BP _Abwägungsprotokoll_ nach Änderung GV 05.05.2022 S. 66 (880 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.05.2022 15:56:11   Laura Hennig