Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Juli 2016 wurde unter BV-GV/2016-0253 der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Schlossareals Dammsmühle mit einem potentiellen Vorhabenträger befürwortet. Die Gemeindevertretung fasste am 05.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger wurde im August 2020 abgeschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand vom 23.09. bis 24.10.2020 statt. Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches (Verkleinerung).
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend in den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB eingeflossen.
Vom 18.10. bis 22.11.2021 fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen zwei Bürgereinwendungen hervor. Die Auswertung dieser und der weiteren eingegangenen Stellungnahmen ist den Abwägungsunterlagen entnehmbar.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschusshistorie/ vorangegangene Vorlagen
BV-GV/2016-0253 Grundsatzbeschluss BV-GV/2019-0065 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2021-0332 Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich BV-GV/2021-0333 Auslegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschluss: Dreigeschossigkeit, Seite 70 des Abwägungsprotokolls und b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge bei der abschliessenden Planbearbeitung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll Teil 1 - Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange
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