Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0437  

 
 
Betreff: Vergabe des Flurstücks 78 der Flur 7 von Basdorf im Erbbaurecht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K 55
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:K 55 B 7//78
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    TB_Strassenverwaltung
   K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümerin des Grundstückes im Ortsteil Basdorf, Rüsternstraße 10, Flur 7, Flurstück 78 in Größe von 985 m². Das Grundstück wurde in der Vergangenheit auf Grundlage eines Pachtvertrages als Wochenendgrundstück genutzt. Der Pächter hat den Vertrag mit der Gemeinde Wandlitz gekündigt, die Baulichkeiten wurden abgerissen. Das Grundstück hat einen hohen Baumbestand. Es befinden sich u. a. Fichten, Birken und Eichen auf dem Grundstück. Eingriffe in den Baumbestand unterliegen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

Im Teil-Flächennutzungsplan des Ortsteils Basdorf der Gemeinde Wandlitz ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Es liegt im unbeplanten Innenbereich und die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach wäre ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Gemäß § 18 i. V. mit § 22 BbgStrG bedarf die Errichtung einer Zufahrt und /oder eines Zugangs der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers (Gemeinde Wandlitz). Der Nachweis der Stellplätze hat gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz zu erfolgen.

 

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung.

 

Es soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück zum Höchstgebot erfolgen. Aufgrund der ausschließlichen Wohnnutzung ist eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren zu vereinbaren. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem Bodenrichtwert für Bauland gemäß Grundstücksmarktbericht und der Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 beträgt 380,00 €/m². Sollte sich der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung erhöht haben, wird dieser Wert in Ansatz gebracht. Das Mindestgebot beträgt demnach 374.300,00 €.

 

Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i.H.v. 4 % vom Grundstückswert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 374.300,00 €re somit ein jährlicher Erbbauzins von 14.972,00 € zu zahlen. Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen.

 

Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Höhe von maximal 320.000 nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.

 

Gehen auch bei einer wiederholten Ausschreibung keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht zum Mindestgebotspreis ohne Gebotsverfahren. Ein Verkauf des Grundstücks findet nicht statt und ist vom Beschluss auch nicht gedeckt.

 

Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgische Kommunalverfassung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

mind. 14.972,00 €hrlicher Erbbauzins

Aufwendungen

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung

 

1.zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Basdorf, Rüsternstraße 10, Gemarkung Basdorf, Flur 7, Flurstück 78, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 374.300,00 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart.

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Basdorf, Rüsternstraße 10, Gemarkung Basdorf, Flur 7//78 in Höhe von max. 320.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.05.2022 10:21:06   Laura Hennig