Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Neben dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Heinrich-Heine-Ring“ vom 18.06.2020 wurde bisher außerdem der Konkretisierungsbeschluss zu den Planungszielen vom 25.02.2021 gefasst. Zur Erarbeitung des Bebauungsplanes und Mitwirkung bei der Verfahrensabwicklung wurden drei Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebote liegen zwischen ca. 76.000 € und ca. 91.800 €. Das günstigste Angebot wurde vom Planungsbüro LPS, A. F. Schneider aus Glienicke eingereicht, welches der Verwaltung als zuverlässiger und fachkundiger Dienstleister bekannt ist und daher mit der Leistung betraut werden soll. Um dem großen Variantenspektrum bei der weiteren Planung bzw. dem momentan teils noch offenen Umgang mit dem B-Plan insgesamt zu entsprechen und zudem der Überschreitung des geschätzten Kostenrahmens zu begegnen, sollte vorsorglich nur ein stufenweiser Auftragsabruf erfolgen.
Der entsprechende Abruf der Leistungsphase 1 (von 3) umfasst 60 % der Gesamtleistung, somit 41.960,71 € (Brutto).
Beschlusshistorie
BV-GV/2020-0143 BV-GV/2020-0271
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanes „Heinich-Heine-Ring“ an das Planungsbüro LPS, A. F. Schneider aus Glienicke zu vergeben. In einem ersten Schritt soll ausschliesslich die Leistungsphase 1 beauftragt werden. Weitere Leistungsphasen sollen nach Vorliegen der inhaltlichen Voraussetzungen bzw. weiterer planerischer Klarstellungen abgerufen werden. Anlagen:
Geltungsbereich
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