Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2022-0045  

 
 
Betreff: OT Zerpenschleuse
Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Entscheidung
15.02.2022 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Wandlitz stehen für den Ortsteil Zerpenschleuse insgesamt 5.007,90 € zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden, sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Hinzu kommen Restmittel aus dem Jahr 2021. Aufgrund der Coronapandemie konnten zahlreiche Veranstaltungen und Sachziele im Jahr 2021 nicht umgesetzt werden. Daher wurde im Kreis der Ortsvorsteher besprochen, dass (wie im Vorjahr) die Hälfte der übrigen Ortsbeiratsmittel in das Jahr 2022 übertragen werden sollen. Der Bürgermeister hat dies zugesagt.

Diese betragenr den Ortsteil 53,87. Somit stehenr das Jahr 2022 insgesamt 5.061,77 zur Verfügung.

 

 

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten.

 

Eingegangene Anträge:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

Garten-und Siedlerfreunde" Finow-Kanal" e.V. Zerpenschleuse

750,00 €

0,00 €

Treffen / Ausflüge / Unterstützung Kita

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           i.O.

rdermittelgeber: keine

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

5.061,77

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

28110.531802

 

5.007,90 €

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten.Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

 

 

Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt beschlossen bzw. empfohlen:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/ Empfehlung in €

Garten-und Siedlerfreunde" Finow-Kanal" e.V. Zerpenschleuse

750,00 €

Treffen / Ausflüge / Unterstützung Kita

 

Verwendung der restlichen OB Mittel

 

bitte jede Veranstaltung separat auflisten!

 

 

 

 


Anlagen:

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei B21 eingesehen werden.

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.01.2022 10:22:20   Christian Braungard