Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Zusammenhang mit der genehmigten Bebauung auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Ring 22 und dem dazu seitens der Gemeinde beim Bauordnungsamt eingereichten Widerspruch zur erteilten Baugenehmigung soll in Ergänzung des vorliegenden Verkehrskonzeptes für die, das Baugebiet erschließenden Straßen Heinrich-Heine-Ring und Kleiststraße eine Verkehrsuntersuchung einschließlich konzeptioneller Betrachtungen im Hinblick auf die Verkehrsbelastung auf der Waldheimstraße in Auftrag gegeben werden. Dieses Verkehrskonzept soll die erste Planungsphase für ein das gesamte B-Plangebiet Heinrich-Heine-Ring umfassendes Verkehrskonzept bilden. Es gilt nunmehr zu untersuchen, welche Auswirkungen die zunehmende Bebauung im Ortsteil Basdorf auf die Verkehrsabwicklung im innerörtlichen Bereich, insbesondere entlang der Waldheimstraße zwischen der L 100 und der Rosenstraße hat.
Die vorzunehmende Verkehrsuntersuchung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil beinhaltet die Analyse der bestehenden Verkehrssituation mit einer Verkehrserhebung und der Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Waldheimstraße im Bestand sowie eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Straße mit dem zusätzlichen Verkehr aus dem Bauvorhaben Heinrich-Heine-Ring 22. Zur zügigen Abarbeitung erfolgt die vorzeitige Beauftragung der Verkehrserhebung. Die Erarbeitung und Vorlage des Zwischenberichtes für den ersten Teil soll dann bis Mitte Dezember 2021 erfolgen. Der zweite Teil beinhaltet die Prognose des Verkehrsaufkommens bei weiterer Bebauung und die Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsbelastung, einschl. der Leistungsfähigkeitsuntersuchung in dem zu betrachtenden Gebiet, insbesondere in der Waldheimstraße. Die Erarbeitung und Vorlage des Gesamtkonzeptes ist dann für das 1. Halbjahr 2022 vorgesehen.
Gemäß § 30 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind nach der ab dem 01.05.2018 eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 50 der UVgO, bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € (netto) in der Regel drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bis zu diesem Auftragswert ist eine freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe) zulässig.
Anhand ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit und den Referenzen in Bezug auf vergleichbare Leistungen wurden fünf, für die anstehende Planungsaufgabe geeignete, Ingenieurbüros ermittelt und um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Es sind von den fünf am Wettbewerb beteiligten Ingenieurbüros zwei Angebote und drei Absagen eingegangen.
Das nach Angebotsauswertung vergleichbar preisgünstigste und wirtschaftlichste Honorarangebot hat das Büro IfV Ingenieurbüro für Verkehrstechnik Müller & Lange GmbH eingereicht. Dementsprechend wird die Beauftragung dieses Büros vorgeschlagen.
Die Kosten werden ca. 19.000 € betragen. Diese sind nicht im Haushaltsplan enthalten und müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit wurde begründet.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für das Verkehrskonzept für den „Bereich der Waldheimstraße zwischen der L 100 und der Rosenstraße“ im OT Basdorf, an das Ingenieurbüro IfV – Ingenieurbüro für Verkehrstechnik – Müller & Lange GmbH, Im Technologiepark 34, 15236 Frankfurt (Oder), zu vergeben. Die außerplanmäßigen Aufwendungen werden genehmigt. Deckungsvorschlag: 61110.402200 (Gemeindanteil an der Umsatzsteuer).
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen Übersichtskarte Untersuchungsgebiet Verkehrskonzept
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