Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0132  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord I", 1. Änderung in der Gemarkung Wandlitz,
Auf der Heide, Flur 4
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.11.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
29.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
FlurkatenauszugDetail
AntragBegründung
AntragBerechnung
AntragLageplan

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Verwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wandlitzsee Nord I“, 1. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Auf der Heide 40, Flur 4, Flurstück 330, vor.

 

Beantragt wird

a) die Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen  Nutzung (GRZ) und

b) die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch Wohnhaus und Stellplätze.

 

zu a)

Aus dem B-Plan ergab sich die Notwendigkeit, Teilflächen von den südlich von „Auf der Heide“ jeweils anliegenden Grundstücken abzutrennen, um die notwendige Straßenverkehrsfläche bzw. breite zu schaffen. Durch die tatsächliche Verkehrsplanung haben sich später verringerte Straßenbreiten und ein entsprechend geringerer Bedarf an Teilflächen von den Anliegergrundstücken ergeben. Die Grundstücke sind dementsprechend mit größerer Tiefe, d. h. auch in der Fläche größer verblieben als vorgesehen (911m² statt 843m²). Aus diesem Umstand ergibt sich eine Überschreitung der GRZ I um ca. 10m² (GRZ II ca. 6m²) in Bezug auf die Ausgangsgrundstücksgrößen des B-Plans.

 

zu b)

Aus a) ergibt sich des Weiteren eine theoretische Verlagerung der Baugrenze um 2,25m Richtung Straße, soweit die festgesetzte Vorgartentiefe von 5m maßgeblich sein soll. Der Antragsteller argumentiert mit der Einhaltung dieses Maßes. Er verweist auf die bereits im Bestand auf dem Nachbargrundstück bestehende Überschreitung der Baugrenze und ebensolche Vorgartentiefe. Er würde sich dem anpassen können, soweit dem Antrag gefolgt würde.

 

Die Verwaltung bewertet die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung und der Baugrenze als städtebaulich vertretbar und rein theoretisch, da die Planung des Antragstellers dem ursprünglich Gewollten entspricht. Die Anträge zu a) und b) sind daher zustimmungsfähig.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt,

 

der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung und der Baugrenze gemäß Antragsunterlagen für das Grundstück Flur 4, Flurstück 330, zuzustimmen.  


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Flurkartenauszug Detail

     -     Antragsunterlagen (Begründung, Berechnung Maß, Lageplan)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (361 KB)    
Anlage 2 2 FlurkatenauszugDetail (110 KB)    
Anlage 3 3 AntragBegründung (111 KB)    
Anlage 4 4 AntragBerechnung (88 KB)    
Anlage 5 5 AntragLageplan (227 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   20.10.2021 10:18:06   Laura Hennig