Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wandlitzsee Nord I“, 1. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Auf der Heide 40, Flur 4, Flurstück 330, vor.
Beantragt wird a) die Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und b) die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch Wohnhaus und Stellplätze.
zu a) Aus dem B-Plan ergab sich die Notwendigkeit, Teilflächen von den südlich von „Auf der Heide“ jeweils anliegenden Grundstücken abzutrennen, um die notwendige Straßenverkehrsfläche bzw. –breite zu schaffen. Durch die tatsächliche Verkehrsplanung haben sich später verringerte Straßenbreiten und ein entsprechend geringerer Bedarf an Teilflächen von den Anliegergrundstücken ergeben. Die Grundstücke sind dementsprechend mit größerer Tiefe, d. h. auch in der Fläche größer verblieben als vorgesehen (911m² statt 843m²). Aus diesem Umstand ergibt sich eine Überschreitung der GRZ I um ca. 10m² (GRZ II ca. 6m²) in Bezug auf die Ausgangsgrundstücksgrößen des B-Plans.
zu b) Aus a) ergibt sich des Weiteren eine theoretische Verlagerung der Baugrenze um 2,25m Richtung Straße, soweit die festgesetzte Vorgartentiefe von 5m maßgeblich sein soll. Der Antragsteller argumentiert mit der Einhaltung dieses Maßes. Er verweist auf die bereits im Bestand auf dem Nachbargrundstück bestehende Überschreitung der Baugrenze und ebensolche Vorgartentiefe. Er würde sich dem anpassen können, soweit dem Antrag gefolgt würde.
Die Verwaltung bewertet die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung und der Baugrenze als städtebaulich vertretbar und rein theoretisch, da die Planung des Antragstellers dem ursprünglich Gewollten entspricht. Die Anträge zu a) und b) sind daher zustimmungsfähig.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt,
der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung und der Baugrenze gemäß Antragsunterlagen für das Grundstück Flur 4, Flurstück 330, zuzustimmen. Anlagen:
- Flurkartenauszug - Flurkartenauszug Detail - Antragsunterlagen (Begründung, Berechnung Maß, Lageplan)
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