Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Quartier Basdorfer Gärten soll für Jugendliche eine zusätzliche Sport- und Freizeitmöglichkeit geschaffen werden – siehe BV-GV/2021-0321.
Die Gemeinde Wandlitz kann das Baufeld 5.2 mit einer Größe von ca. 1.876 m2 vom Land Brandenburg als „Gemeinbedarfsfläche Sport und Spiel“ erwerben, um ein Kleinspielfeld für Jugendliche zu errichten. Mit dieser Investition leistet die Gemeinde Wandlitz einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Quartiers.
Der Bodenrichtwert der umliegenden Flächen beträgt 230,00 €/m2. Der Grundstücksmarktbericht 2019 weist für Gemeinbedarfsflächen eine Spanne von 30-100% des Wertes der Baulandflächen aus. Der Kaufpreis beträgt 70,00 €/m2 (entspricht 30% vom Baulandpreis). Daraus ergibt sich ein Gesamtpreis von 131.320,00 €, zuzüglich der Kosten für Beurkundung und Vollziehung des Vertrages.
Im notariellen Kaufvertrag soll festgehalten werden, dass die Gemeinde Wandlitz innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb und Eintragung im Grundbuch das Kleinspielfeld (Investitionsverpflichtung) zu errichten hat. Darüber hinaus, soll eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren nach Fertigstellung vereinbart werden. Bei zweckwidriger Nutzung innerhalb der nächsten 10 Jahre, wäre die Gemeinde verpflichtet, den vollen Ausgleich zum derzeitigen Bodenrichtwert zu zahlen.
Die BEG übernimmt die notwendigen Vermessungskosten.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Erwerb des Baufeldes 5.2 von ca. 1.876 m2 im Quartier Basdorfer Gärten als „Gemeinbedarfsfläche Sport und Spiel“ vom Land Brandenburg für die Errichtung eines Kleinspielfeldes. Der Kaufpreis liegt insgesamt bei 131.320,00 € (70,00 €/m2), zuzüglich der Kosten für Beurkundung und Vollziehung des Vertrages.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug-Baufeldplan-markiert Anlage 2: Baufeldplan (PDF)
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