Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0388  

 
 
Betreff: Erwerb einer Teilfläche vom Land Brandenburg für die Schaffung eines Kleinspielfeldes im Quartier Basdorfer Gärten, Gemarkung Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K 55
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm_Stabsstellen
   Bgm
   HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
08.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20211004_Baufeldplan

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im Quartier Basdorfer Gärten soll für Jugendliche eine zusätzliche Sport- und Freizeitmöglichkeit geschaffen werden – siehe BV-GV/2021-0321.

 

Die Gemeinde Wandlitz kann das Baufeld 5.2 mit einer Größe von ca. 1.876 m2 vom Land Brandenburg als „Gemeinbedarfsfläche Sport und Spiel“ erwerben, um ein Kleinspielfeld für Jugendliche zu errichten. Mit dieser Investition leistet die Gemeinde Wandlitz einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Quartiers.

 

Der Bodenrichtwert der umliegenden Flächen beträgt 230,00 €/m2.

Der Grundstücksmarktbericht 2019 weist für Gemeinbedarfsflächen eine Spanne von 30-100% des Wertes der Baulandflächen aus. Der Kaufpreis beträgt 70,00 €/m2 (entspricht 30% vom Baulandpreis). Daraus ergibt sich ein Gesamtpreis von 131.320,00 €, zuzüglich der Kosten für Beurkundung und Vollziehung des Vertrages.

 

Im notariellen Kaufvertrag soll festgehalten werden, dass die Gemeinde Wandlitz innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb und Eintragung im Grundbuch das Kleinspielfeld (Investitionsverpflichtung) zu errichten hat. Darüber hinaus, soll eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren nach Fertigstellung vereinbart werden. Bei zweckwidriger Nutzung innerhalb der nächsten 10 Jahre, wäre die Gemeinde verpflichtet, den vollen Ausgleich zum derzeitigen Bodenrichtwert zu zahlen.

 

Die BEG übernimmt die notwendigen Vermessungskosten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

Kaufpreis: 131.320,00 €

Notar- und Grundbuchgebühren: ca. 800,00 €

Grunderwerbssteuer (6,5 %): 8.535,80 €

 

141.000,00

Mittelbar Investition Kleinspielfeld:

250.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

11150.782100

111500002

522.800,00

 

2022

42420.785100

4242001004

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Erwerb des Baufeldes 5.2 von ca. 1.876 m2 im Quartier Basdorfer Gärten als „Gemeinbedarfsfläche Sport und Spiel“ vom Land Brandenburg für die Errichtung eines Kleinspielfeldes. Der Kaufpreis liegt insgesamt bei 131.320,00 € (70,00 €/m2), zuzüglich der Kosten für Beurkundung und Vollziehung des Vertrages.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug-Baufeldplan-markiert

Anlage 2: Baufeldplan (PDF)

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20211004_Baufeldplan (766 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.10.2021 15:49:37   Laura Hennig