Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Fällung von vier Baumen vor. Das Grundstück in der Wacholderstraße 11, Flur 4, Flurstück 1007, befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“. Zur Sicherung der Planungsvorstellungen hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 05. September 2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Zweck einer Veränderungssperre ist die Verhinderung von Vorhaben, die die Ziele der Planung beeinträchtigen könnten. Von einer Veränderungssperre kann gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem Bereich, der sowohl im derzeitigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Wandlitz als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz als Wohnbaufläche mit erhöhtem Grünanteil dargestellt ist. Das Plangebiet hat den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Gemäß Beschluss-Nr. BV-A1/2020-0075 wurde für o.g. Grundstück bereits eine Ausnahme von der Veränderungssperre zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen und der Fällung zweier Bäume, welche unmittelbar von Bauvorhaben betroffen waren, erteilt.
Der jetzige Antrag zur Ausnahme von der Veränderungssperre bezieht sich auf die weitere Fällung von vier Bäumen (Nr. 3, 4, 8, 9). Grundlage bildet hier das beigelegte Gutachten. Team Baumschutz Im Zuge der Antragsstellung zum oben genannten Bauvorhaben fand am 30.06.2021 ein Ortstermin mit den Bauherren statt. Bei diesem Termin wurden die Ergebnisse zum beantragten Baumbestand entsprechend dem als Anlage beigefügten Gutachten der Firma Müller Baumpflege, Garten- und Landschaftsbau, geschäftsansässig Feldweg 5 in 16348 Wandlitz, überprüft.
Zum Ortstermin konnten die im Gutachten dargelegten Sachverhalte bestätigt werden. Die festgestellten Defektsymptome sind geeignet, die Stand- und Bruchsicherheit des beantragten Baumbestandes erheblich zu beeinträchtigen. Die im Gutachten aufgeführten Sachverhalte für die einzelnen beantragten Standorte sind fachlich nachvollziehbar. Wir empfehlen dringend, dem Gutachten zu folgen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt: Der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zur Fällung von vier Bäumen gemäß Gutachten auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007 zuzustimmen. Als Ausgleich dafür sind gemäß Festsetzung des zukünftigen Bebauungsplanes je 200 m² Grundstücksfläche ein gebietstypischer Baum (3-fach verschult/12-14 cm Stammumfang) zu pflanzen. Dieser Ausgleich ist zusätzlich zum Ausgleich gemäß Baumschutzsatzung zu erbringen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Gutachten
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