Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wandlitzsee Nord II“, 1. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 12, Flur 4, Flurstück 52, vor.
Es soll von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im Reinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl I (GRZ I 0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) befreit werden. Die GRZ II (Wohnhaus inkl. Terrasse und Nebenanlagen) wird dabei nicht überschritten.
Das Wohnhaus wurde 1935 errichtet und überschreitet die GRZ I bereits im Bestand um 5,02 m².
Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Rückbau Eingangspodest mit Stufen, Rückbau der rückwärtigen Treppe zum Erdgeschoss, Errichtung Rampe am Hauseingang, Schaffung eines ebenerdigen Kellerausgangs durch Geländeabsenkung, Errichtung eines überdachten Balkons mit schwellenlosem Ausgang aus dem Erdgeschoss) würde die GRZ I zukünftig um 8,16 m² überschritten werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung, hier der GRZ I um 8,16 m² auf 0,16, geringfügig und auch städtebaulich vertretbar und daher zustimmungsfähig.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der geringfügigen Überschreitung der GRZ I um 8,16 m² gemäß den Antragsunterlagen, nur für das Grundstück Flur 4, Flurstück 521, zuzustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszug Auszug Antragsunterlagen
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