Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0125  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung in der Gemarkung Wandlitz,
Am Moorbad, Flur 4
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Auszug Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des BebauungsplansWandlitzsee Nord II“, 1. Änderung, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 12, Flur 4, Flurstück 52, vor.

 

Es soll von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im Reinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl I (GRZ I 0,15 für Wohnhaus inkl. Terrasse) befreit werden. Die GRZ II (Wohnhaus inkl. Terrasse und Nebenanlagen) wird dabei nicht überschritten.

 

Das Wohnhaus wurde 1935 errichtet und überschreitet die GRZ I bereits im Bestand um 5,02 m².

 

Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Rückbau Eingangspodest mit Stufen, Rückbau der rückwärtigen Treppe zum Erdgeschoss, Errichtung Rampe am Hauseingang, Schaffung eines ebenerdigen Kellerausgangs durch Geländeabsenkung, Errichtung eines überdachten Balkons mit schwellenlosem Ausgang aus dem Erdgeschoss) würde die GRZ I zukünftig um 8,16 m² überschritten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der  baulichen Nutzung, hier der GRZ I um 8,16 m² auf 0,16, geringfügig und auch städtebaulich vertretbar und daher zustimmungsfähig.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der geringfügigen Überschreitung der GRZ I um 8,16 m² gemäß den Antragsunterlagen, nur für das Grundstück Flur 4, Flurstück 521, zuzustimmen.  

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Auszug Antragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (448 KB)    
Anlage 2 2 Auszug Antragsunterlagen (455 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.10.2021 11:30:38   Stephanie Kowallik