Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde bleiben „Auftragsvergaben nach VgV Abs. 6 Architekten-und Ingenieurleistungen nach der HOAI ab 10.000,00 €“ dem Hauptausschuss vorbehalten. Wegen der besonderen Dringlichkeit o. g. Projekte soll unabhängig von der Sitzungspause bzw. den weiteren Sitzungsterminen die Handlungsfähigkeit der Verwaltung hinsichtlich der Vorbereitung und Planung beider Projekte gewahrt werden.
Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Unterschwellenvergabeordnung, VOB/A,Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Gepant ist die phasenweise Beauftragung der jeweiligen Leistung. Die Gesamtkosten für
- den Projektsteuerer belaufen sich auf ca. 100 T€, - den BNB-Koordinator auf ca. 80 T€, - die Wettbewerbsbegleitung auf ca. 10 T€.
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss bevollmächtigt auf der Grundlage des bereits bestehenden Beschluss BV-GV/2021-0289 den Bürgermeister, die gemäß vorgeschriebenen Verfahren ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung des jeweiligen Bestbieters zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt,
- den BNB-Koordinator - den Betreuer des Planungs-Wettbewerbsverfahrens
entsprechend den Ausschreibungsergebnissen im vorgeschriebenen Verfahren zu beauftragen.
Unabhängig davon sind die Planungsergebnisse vor Bauantragstellung bzw. die Wettbewerbsvorgaben durch die jeweiligen Ortsbeiräte und Ausschüsse bzw. die GV mittels Umsetzungsbeschlüssen zu bestätigten. Anlagen:
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